Veröffentlicht am

Abgelehnt!

Schönecks Gemeindevertreter stimmen gegen ein Bürgerbegehren

Der Streit ums Alte Schloss nimmt kein Ende – obwohl das Parlament das Bürgerbegehren nun abgelehnt hat. Archivfoto
Der Streit ums Alte Schloss nimmt kein Ende – obwohl das Parlament das Bürgerbegehren nun abgelehnt hat. Archivfoto

Schönecks Gemeindevertreter haben entschieden: Das Bürgerbegehren zur Rettung des Alten Schlosses Büdes- heim wird nicht zugelassen. Doch die unendliche Geschichte geht weiter: Verein und Bürgerinitiative haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um den Weg für eine Klage frei zu machen.

Schöneck. Mit einer Überraschung begann die Sitzung, denn FDP und FWG forderten vor Eintritt in die Tagesordnung die Absetzung der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt. Nach ihrer Ansicht hatte der Gemeindevorstand dem Parlament einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt, der in sich widersprüchlich war. So wurde in der Vorlage zwar die Zustimmung zu dem Bürgerbegehren zum Stopp des Verkaufs des Alten Schlosses empfohlen, doch der Gemeindevorstand selber kam am Ende der Vorlage zu einem ganz anderen Ergebnis. Er lehnte nämlich aus rechtlichen Bedenken das Begehren ab. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil sah dies als unzulässig an und folgerte, dass somit keine gültige Beschlussvorlage existiere, über die die Gemeindevertretung abstimmen könne. Sie beantragte deshalb die Verschiebung der Abstimmung auf einen späteren Termin.

Widerspruch einlegen

Doch die Mehrheit in der Gemeindevertretung sah dies anders. „Ich bin heute Abend hierhergekommen, um endlich über das Bürgerbegehren abzustimmen“, wandte sich Grünen-Sprecher Konrad Höhler-Helbig gegen den Antrag der FDP auf Vertagung. Der wurde dann auch mehrheitlich abgelehnt.

In der anschließenden Diskussion schlugen die Wellen ziemlich hoch. Zunächst erläuterte Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) den Standpunkt des Gemeindevorstandes. Sowohl vonseiten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wie auch von der Kommunalaufsicht sei ihr sehr deutlich mitgeteilt worden, dass im Falle einer Zustimmung durch die Gemeindevertretung sie als Bürgermeisterin Widerspruch gegen den Beschluss erheben müsse. Anderenfalls könne sie wegen eines Dienstvergehens belangt werden. Sie habe keinen Handlungsspielraum, so gern sie auch das Bürgerbegehren umsetzen würde.

Nachdem dann noch CDU-Fraktionsvorsitzender Markus Jung erklärt hatte, dass die CDU ebenfalls der Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes folgen werde, weil das Bürgerbegehren in dem Punkt „Kostendeckung“ fehlerhaft sei und nur die Folgekosten der Teilsanierung des Alten Schlosses abhandelte, nicht jedoch den Ausfall des Verkaufserlöses oder die Abschreibungen, drohte die Diskussion zu einem Fachgespräch unter Juristen auszuarten.

Und da der Hessische Städte- und Gemeindebund nur eine Empfehlung ausgesprochen habe, handele es sich dabei auch nur um eine Meinung, der die CDU folge, so Pfeil. Von einem Gesetzesverstoß könne ihrer Ansicht nach aber auf keinen Fall die Rede sein. Somit könne jeder Gemeindevertreter frei nach seinem Gewissen entscheiden. Auch die SPD folgte der Auffassung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. „Ich bin keine Juristin und kann nicht entscheiden, welche Aussage hier stimmt, aber da nicht nur der HSGB, sondern auch die Kommunalaufsicht den Antrag des Bürgerbegehrens für fehlerhaft hält, schließen wir uns dieser Auffassung an“, argumentierte SPD-Fraktionschefin Christina Kreuter.

Auch die Grünen waren geteilter Meinung über die Zulässigkeit des Begehrens, sodass am Ende nicht nur der Antrag auf Verschiebung der Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurde, sondern auch der Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens.

Doch damit ist das Kapitel Altes Schloss Büdesheim noch lange nicht geschlossen. „Es war zu erwarten, dass das Bürgerbegehren von der Gemeindevertretung abgelehnt wird“, zeigte sich Markus Scharf vom Verein „Rettung Altes Schloss Büdesheim“ unbeeindruckt. Für ihn ist klar, dass am Ende nur ein neutraler Richter entscheiden könne. Dafür hätten sich die Engagierten von Verein und Bürgerinitiative früh mit einem Anwaltsbüro in Verbindung gesetzt – und nun einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Die Forderung: Der Gemeinde Schöneck soll untersagt werden, den Parlamentsbeschluss zum Verkauf des Alten Schlosses zu vollziehen, bis ein rechtskräftiges Urteil getroffen ist.