Veröffentlicht am

Angler können aufatmen

Die Angler können aufatmen. Das strikte Betretungsverbot der renaturierten Niddaabschnitte zwischen Vilbel und Niddatal ist aufgehoben.

Bad Vilbel/Wöllstadt. Der Regierungsvizepräsident Rolf Richter (CDU) hat mit den Kommunen und Anglervereinen entlang der unteren Nidda hierfür Naturschutzverträge abgeschlossen. Im Rathaus von Nieder-Wöllstadt billigten den Kompromiss Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) aus Bad Vilbel, Guido Rahn (CDU) aus Karben, Adrian Roskoni (parteilos) aus Wöllstadt und Bernhard Hertel (parteilos) aus Niddatal.

Das Regierungspräsidium (RP) besteht somit nicht mehr auf dem Betretungsverbot renaturierter Flächen zwischen 1. März und 30. September für Angler. Die wiederum verzichten auf ihr Fischereiausübungsrecht in der Brutzeit, vom 1. März bis 30. Juni.

Das Verbot war vom RP 2012 für die Uferbereiche der Nidda erstmals erlassen worden. Es galt in Nieder-Wöllstadt, Ilbenstadt, Karben und Bad Vilbel-Gronau für Erholungssuchende genauso wie für Paddler und Angler – nicht ganz widerstandlos. So hatten die Wöllstädter Angler beispielsweise sofort Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht, um wieder ganzjährig Zugang zur Nidda zu erlangen.

Der Eilantrag war zunächst zwar abgewiesen worden, aber das RPzeigte sich gesprächsbereit. Wohl auch deshalb, weil die Wöllstädter die Interessengemeinschaft der gesamten Anglervereine entlang der Nidda und auch den Fischereiverband mit ins Boot geholt hatten. Auch wenn der nun erzielte Kompromiss die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Angler regelt, halten die Wöllstädter ihre Klage aufrecht: „Wir wollen einfach Rechtssicherheit auf Dauer, und nicht eine jederzeit widerrufbare Vereinbarung“, sagt Dengelmaier. Die Vereinbarung läuft bis Ende dieses Jahres und verlängert sich dann stets um ein Jahr.

Nicht betroffen sind Paddler oder Kanuten. Laut Regierungsvizepräsident verliefen Gespräche mit ihnen im Sande – so bleibt für sie, für Spaziergänger und Badende das Betreten weiter verboten.

Auch die Angler dürfen mit Ausnahme der drei Monate (März, April, Juni) zwar fischen, aber im Juli, August und September nicht in die Nidda steigen. Mittlerweile kann der Naturschutz erste Erfolge vorweisen: Seltene Fische wie Meerforelle, Schneider, Nase erobern die Nidda zurück, wie auch Flussregenpfeifer und der Eisvogel. „Der Kanuverband versucht mit Falschmeldungen Ziele durchzusetzen“, übt Günter Hoff-Schramm vom Verband hessischer Fischer (VHF) Kritik und bezieht sich auf den Bericht „Kanuten in der Klemme“ vom 14. März 2014 in der „Frankfurter Neuen Presse“, überzeugt davon, dass die Führung des Kanuverbandes mit Unwahrheiten Stimmung zu machen versuche. In dem kritisierten Artikel werde behauptet, nur Hundehalter und Kanufahrer würden auf der Nidda reglementiert, Angler dagegen nicht. „Dies ist die blanke Unwahrheit“, kontert Günter Hoff-Schramm. Am 18. März 2014 wurden im Alten Rathaus in Nieder-Wöllstadt nämlich von Bürgermeistern, Angelvereinen und dem Land Hessen Naturschutzverträge abgeschlossen, die dem Schutz renaturierter Nidda-Abschnitte dienen und den Anglern sehr wohl auch Rücksichtsmaßnahmen abverlangen, betont er. „Anders als die Kanuten sehen die Angler als anerkannte Naturschützer, dass sie im eigenen Interesse diese Abschnitte schützen müssen. Aus diesem Grund haben sie auch die Naturschutzverträge zur Nidda mit unterzeichnet. Die Vertreter des Hessischen Kanuverbandes haben jedoch von Anfang an auf Konfrontation gesetzt und waren zu keinen Zugeständnissen bereit“, erklärt Günter Hoff-Schramm seitens des Verbandes hessischer Fischer.