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Bahnhofsvorplatz – Anwohner fürchten zu hohe Randbebauung und mehr Lärm

Die geplante Randbebauung sei zu hoch und liege zu nahe an bestehenden Häusern, es sei zu viel Verkehrslärm zu erwarten – das waren in der Bürgerbeteiligung zwei wichtige Einwände von Anwohnern des Bahnhofsvorplatzes, der neu gestaltet werden soll.

Bad Vilbel. Sachlich und fundiert trug etwa eine Handvoll Betroffener Einwände und Bedenken bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gegen die Rahmenplanung vor. „So hat sich der Gesetzgeber das vorgestellt“, lobte Bauamtsleiter Erik Schächer, nachdem Stephan Höfer von der Bauverwaltung fast zwei Stunden lang Notizen gemacht hatte. Auf deren Basis soll der Bebauungsplan nachgebessert werden, ehe im Parlament abgestimmt wird. Dass nicht mehr Anwohner gekommen waren, erklärten sich die Verfechter einer gemäßigteren Randbebauung, Jürgen Doil und Rolf Marburger, so: „Die wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt.“

Was das sein könnte, erklärte Folkert Rüttinger vom ROB-Planungsbüro (Schwalbach). Der Bahnhofsvorplatz sei zu groß und für eine reibungslose Verkehrsabwicklung ungeeignet. Deshalb solle er von 4800 auf 2800 Quadratmeter schrumpfen und durch eine dreigeschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von elf Metern gefasst werden.

Die verbleibende Fläche sei groß genug für einen Omnibusbahnhof, der Reserven für zusätzliche Linien biete, mit Taxiständen und Halteplätzen für Autos, an denen Bahnkunden ein- und aussteigen können (Kiss-and-Ride-Plätze). Damit würden kurze, barrierefreie Wege geschaffen. Es sei damit zu rechnen, dass das Verkehrsaufkommen abnehme, wenn am Ausgang der Unterführung auf der Quellenparkseite ein großer Park-and-Ride-Platz für 216 Fahrzeuge entstehe. Dorthin könnte bei Bedarf auch ein Teil des Busverkehrs verlagert werden.

Die dreigeschossige Randbebauung im Süden und an der Wilhelmstraße im Osten stieß den Anwohnern sauer auf. Ihren kleineren Wohnhäusern werde Licht und Aussicht genommen.

Dass die Gebäuderiegel als Schallschutz geeignet seien, wurde bezweifelt. Da im Erdgeschoss ausschließlich Dienstleistungsgewerbe inklusive eines Hotels, in den Obergeschossen auch Wohnungen vorgesehen seien, sei mit zusätzlichen Lärmquellen bei Ein- und Ausfahrt zur Hoteltiefgarage oder durch Anlieferverkehr zu rechnen. Dieses Problem lasse sich in der Detailplanung lösen, so Schächer. Für eine Wohnnutzung sei passiver Schallschutz notwendig, aber wegen der idealen Lage zu öffentlichen Verkehrsmitteln und im Interesse sozialer Kontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz sollte auf Wohnungen nicht verzichtet werden, stimmten Rüttinger und Schächer überein.

Dem Anwohner-Vorschlag, die Baufenster, auf denen Häuser errichtet werden dürfen, zu unterbrechen, damit keine ununterbrochenen Riegel entstünden, könne man folgen. Damit würde jedoch auch der Lärmschutz zum Bahnhofsvorplatz unterbrochen. Die Traufhöhe von elf Metern könne an der Südseite nur mit einem Abstand zur benachbarten Grundstücksgrenze von 4,40 Metern voll ausgenutzt werden, da dieser das 0,4-Fache der Höhe betragen müsse. An der Ostseite dürfe direkt an der Straße nur zehn Meter hoch gebaut werden.