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Betrugsverdacht im Sozialamt – Mitarbeiterin der Stadtverwaltung soll Geld unterschlagen haben, Kriminalpolizei ermittelt

Bad Vilbel. „Es gab im Laufe dieses Jahres Unregelmäßigkeiten im finanziellen Bereich – ich habe das festgestellt“, bestätigte gestern Sozialamtsleiter Klaus Jäger. Das sei bei einer Überprüfung im sogenannten Vier-Augen-Prinzip aufgefallen. Danach müssen Unterlagen stets von zwei dazu Berechtigten geprüft werden. Er habe den Vorfall gleich weitergeleitet, so Jäger weiter. Weil die Untersuchungen noch am Anfang stehen, sei auch die Größenordnung des Schadens nicht bekannt, so Jäger. Es sei sehr bedauerlich, dass dies passiert sei, aber gut, dass es „im Rahmen der Selbstreinigung“ aufgefallen sei.

Die Kripo Friedberg ermittele jetzt gegen die Mitarbeiterin nach einer Strafanzeige der Stadt wegen des Verdachts auf Untreue, erklärt Polizeipressesprecher Jörg Reinemer. Sie habe, so der Vorwurf, Geld an sich genommen und für andere Sachen ausgegeben. Die Ermittlungsunterlagen würden in den nächsten Wochen der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorgelegt.

In einem anonymen Schreiben an eine Zeitung heißt es, eine Kollegin habe mit gefälschten Unterlagen Geld in die eigene Tasche gesteckt. Die Frau sei mittlerweile krankgeschrieben. Sie habe eine Leitungsfunktion im Jugendbereich gehabt. Der Vorwurf lautet, sie habe private Käufe über die Stadt abgerechnet und Geldeinnahmen von Veranstaltungen nicht abgegeben. „Bei internen routinemäßigen Prüfungen im Fachbereich Soziales sind Unstimmigkeiten aufgefallen“, erklärte Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). „Diesen Unstimmigkeiten wird selbstverständlich nachgegangen.“ Der zuständige Dezernent, Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU), sei vom Fachbereich informiert worden und habe weitere Schritte veranlasst, äußerte sich Stöhr weiter.

Der Rathauschef bittet mit Hinweis auf das laufende Verfahren um Verständnis dafür, „dass die Stadt wegen eines laufenden Verfahrens zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mitteilungen machen kann. Dies wäre nicht nur im Hinblick auf die bereits eingeleiteten Schritte zur Aufklärung des Falls, sondern auch wegen des Anspruchs auf Schutz vor nicht bewiesenen Beschuldigungen wenig hilfreich.“ Stöhr sieht in dem Vorfall aber auch Positives: „Wenn sich die Ungereimtheiten auflösen lassen, dann ist es gut. Wenn nicht, dann hat aber immerhin unser Kontrollsystem funktioniert.“