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FFP2-Masken: Krankenkassen schreiben Berechtigte an

Hessen. Eine weitere Schutzmaßnahme neben den Impfungen gegen das Corona-Virus ist die Abgabe von FFP2-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase an die vom Bund und den Ländern definierten Risikogruppen und an Menschen über 60 Jahre. Die Aktion wurde im Dezember gestartet, als diese Menschen jeweils drei Masken kostenfrei in einer Apotheke abholen konnten.
Unter geänderten Bedingungen wird die Aktion nun im Januar fortgesetzt. Die Krankenkassen schreiben dafür alle anspruchsberechtigten Versicherten an und verteilen Gutscheine für zwölf solcher Masken.

Wie die Frankfurter Neue Pressse berichtete, werden zuvor die Berechtigungsscheine von der Bundesdruckerei in mehreren Versandwellen den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Sobald die Lieferung bei den Krankenkassen eingetroffen ist, versenden diese die Anschreiben an die Anspruchsberechtigten.
Die FFP2-Masken sind wirksamer als herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen, weil sie Partikel aus der ein- und ausgeatmeten Atemluft filtern können. Bei sogenannten Alltagsmasken werden nur die Partikel der ausgeatmeten Luft gefiltert.
Die Anspruchsberechtigten können bis Ende Februar zunächst sechs Masken gegen Abgabe der Coupons in Apotheken erhalten. Weitere sechs Masken werden von Mitte Februar bis Mitte April gegen Vorlage der Gutscheine ausgeteilt. Die Versicherten müssen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zahlen. (zlp)