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Gerichtsstreit um Taxi-Abrechnungen – Inhaber eines Vilbeler Taxiunternehmens machte unerwarteten Fund in einem seiner Autos

Bad Vilbel. Der Inhaber eines Bad Vilbeler Taxiunternehmens machte eines Tages einen unerwarteten Fund in einem seiner Autos. Er entdeckte eine Liste, auf der einer seiner Fahrer seinen Verdienst aufgeführt und die er offenbar im Auto liegengelassen hatte. Das Pikante: Die „offiziellen“ Abrechnungen mit der Firma klafften mit den Privataufzeichnungen des Fahrers um rund 630 Euro auseinander. Der Chef entließ den Fahrer nach 16 Jahren Tätigkeit fristlos wegen des Verdachts der Unterschlagung eingenommener Gelder.

Weil bis auf die etwas verworrene Einnahmenliste aber nichts weiteres an Indizien oder Zeugenaussagen vorlag, gewann der Taxifahrer den ersten Prozess vor dem Frankfurter Arbeitsgericht. Das Unternehmen freilich wollte die juristische Niederlage nicht auf sich sitzen lassen. Und so versammelte man sich gestern zum zweiten Mal vor den Richtern. Diesmal ging es um die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, die Vorsitzender Richter Georg Pick leitete. Der Richter ließ rasch erkennen, dass es rechtlich hier wohl auf Messers Schneide stand. Reichte die Liste wirklich aus, um einen „dringenden Tatverdacht“ herzuleiten? Andererseits hatte auch der Fahrer Schwierigkeiten, die Aufstellung für das Gericht plausibel zu machen. Er habe darin zum Beispiel auch seine Trinkgelder vermerkt, die ihm ja zustehen. Der Anwalt des Unternehmens freilich äußerte wieder den Verdacht, der Fahrer könne zwischendurch lukrative Kurierfahrten für besonders solvente Kunden gemacht haben. Einem soll er zum Beispiel während einer vom Taxameter nicht erfassten Rückfahrt Essen nach Hause gefahren haben. Aber Zeugen gibt es nicht. Die Richter zogen sich schließlich zurück, um einen Vergleichsvorschlag auszutüfteln. Damit lagen sie auch schließlich richtig. Demnach endet das Arbeitsverhältnis mit einem „geraden Datum einvernehmlich“. Und die offizielle Kündigungsfrist des 50-Jährigen von sieben Monaten wird zur Grundlage einer Abfindung in Höhe von 16 000 Euro, von der aber gezahltes Arbeitslosengeld abgerechnet wird. Von einer Weiterbeschäftigung riet die Richter allerdings ab: „Das Vertrauensverhältnis ist wohl irreparabel zerstört“, so der Vorsitzende Richter. (ge)