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Gratis oder nicht? – Große Diskussion, ob Senioren in der neuen Stadtbibliothek Gebühren zahlen müssen – Trubel um die Stadtwerke

Überaus kostenbewusst zeigten sich die Haushälter auf der jüngsten Sitzung ihres Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstagabend vergangener Woche. Dabei ging es um Lesestoff.

Bad Vilbel. Die Gebührensatzung für die neue Bibliothek und insbesondere der Punkt „kostenfreie Benutzung der Einrichtung für Rentner“ hatte es den Ausschussmitgliedern an diesem Abend angetan. Den Anstoß für die längere Debatte gab Ralph Mallmann (Neue Fraktion). Der wollte nämlich wissen, ab welchem Einkommen ein Rentner denn die jährliche Ausleihgebühr von zwölf Euro zahlen müsse. Das könne pauschal nicht beantwortet werden, sondern müsse von dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung jeweils einzeln geprüft und entschieden werden, lautete die ausweichende Antwort des Ersten Stadtrats Jörg Frank (CDU). Es richte sich aber weitgehend nach den Richtsätzen von Hartz IV.

Dies wiederum löste die Frage des Ausschussmitglieds Ulrich Rabl (Grüne) nach den Kosten einer solchen Prüfung und deren Verhältnismäßigkeit aus. Schließlich ginge es um den Betrag von einem Euro pro Monat, also zwölf Euro pro Jahr. Doch Mallmann ließ nicht locker und hakte immer wieder nach. Er wollte einen konkreten Betrag wissen, ab dem ein Rentner diese Ein-Euro-Ausleihgebühr im Monat zu zahlen habe.

Nach langen Hin und Her einigte man sich schließlich auf Vorschlag der CDU-Stadtverordneten Irene Utter auf den Kompromiss, dass auch die Vorlage des Ausweises für die Tafel-Lebensmittelausgabe als Nachweis für die kostenlose Nutzung der städtischen Bibliothek ausreichen solle.

Abgelehnt wurde dagegen der Antrag der SPD, Schüler, Studenten und Azubis ohne Altersbeschränkung den Genuss der kostenlosen Nutzung der Bücherei zu gewähren. Nach dem Entwurf sind Kinder und Jugendliche nur bis zum 18. Lebensjahr von den Ausleihgebühren befreit. Schüler und Studenten über 18 Jahre haben darüber hinaus aber auch nur vier Euro im Jahr zu zahlen.

Die Satzung soll am 15. September in Kraft treten. Auch dann, wenn die Bücherei zu diesem Zeitpunkt noch nicht eröffnet hat. So ist aber dafür gesorgt, dass mit Eröffnung die Satzung und damit auch die Ausleihgebühren bereits gültig sind. Der Entwurf mit den beschlossenen Änderungen wurde bei fünf Stimmenenthaltungen einstimmig angenommen.

Ebenfalls, jedoch dieses Mal mit drei Stimmen Enthaltung, wurde der Änderung der Eigenbetriebssatzung für die Stadtwerke zugestimmt. Die ist notwendig geworden, weil die Stadt den Stadtwerken ein Grundstück übereignen will, auf dem die Stadtwerke ein zusätzliches Gebäude für die Europäische Schule errichtet hat. Dadurch erhöht sich das Stammkapital um rund 1,8 Millionen Euro.

Keine Entlastung

Keine Einigung hingegen konnte bei der Genehmigung des Jahresabschlusses 2012 für die Stadtwerke erzielt werden. Denn hier stimmten die Grünen nach einem erneut vergeblichen Versuch gegen die Beschlussvorlage. Sie hatten, übrigens genau wie zuvor in der Betriebskommission der Stadtwerke, beantragt, den Gewinn der Stadtwerke an die Stadt ausschütten zu lassen. Nach der Vorlage sollen die rund 320000 Euro bei den Stadtwerken als Rücklage verbleiben. Doch genau wie in der Betriebskommission wurde dieser Antrag jetzt auch im Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Mit der Folge, dass auch der „Vorstand nicht entlastet“ sei, wie das Ausschussmitglied Rabl am Ende der Sitzung noch einmal ausdrücklich betonte.