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Kreis fordert rund 170000 Euro an Sozialhilfe zurück

Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 gehört die Sozialhilfe der Vergangenheit an. Mit ihren Altlasten beschäftigt sich die Arbeitsgruppe Zentraler Forderungseinzug und bearbeitet Fälle, in denen der Kreis zu viel ausbezahlt hat.

Wetteraukreis. Dies betrifft auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Grundsicherung. Rund 170000 Euro sind so im vergangenen Jahr an den Kreis wieder zurückgegangen.

Überzahlungen gab es dann, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sich änderten, die Sozialverwaltung aber nicht oder zu spät informiert wurde. „Die meisten der Forderungen entstanden aus diesen Gründen“, erläutert Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel. Bekannt wurden diese Veränderungen durch den Abgleich mit dem Bundesamt für Finanzen und spätestens, nachdem 1996 der automatisierte Datenabgleich mit den Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträgern eingeführt worden war. So wurden vor allem Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung bekannt. Zurückgefordert werden zum Beispiel auch Mietkautionen, also Geld, das nur als Darlehen gewährt worden war.

Während viele Schuldner nicht in der Lage sind, das Geld zurückzubezahlen, weil ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, sei es anderen durchaus möglich, den geschuldeten Betrag in einer Summe zu begleichen.

„Jeder Einzelfall wird individuell auf die finanzielle Situation hin geprüft und so sind auch Ratenzahlungen möglich“, sichert Sozialdezernent Betschel-Pflügel zu.