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Mietpreisbremse für Bad Vilbel

Die hessische Landesregierung hat eine sogenannte Mietpreisbremse für laufende Mietverträge beschlossen. In dreiundzwanzig hessischen Städten soll die maximal erlaubte Mieterhöhung weiter begrenzt werden – die Regelung soll auch für die Stadt Bad Vilbel gelten.

Bad Vilbel. In allen betroffenen Städten soll die Miete für Bestandswohnungen demnach nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden, so der Plan der Landesregierung. Bisher waren im gleichen Zeitraum Mieterhöhungen von bis zu 20 Prozent möglich. Obergrenze der Mieterhöhung ist jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Verordnung soll bis Ende Juli in Kraft treten. Bis dato können sich Verbände und Kommunen nochmals äußern. Bad Vilbel selbst verfügt über keinen eigenen Mietspiegel.

Weil die Quellenstadt im Westen und Süden aber unmittelbar an die Rhein-Main-Metropole Frankfurt angrenzt, lehnt sich der Mietspiegel üblicherweise an den Frankfurter an. Nach entsprechender fachlicher Vorprüfung im Fachbereich Soziale Sicherung ist eine Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit erforderlich, weil der örtliche Wohnungsmarkt relativ angespannt sei. (sam)