Veröffentlicht am

Schwachstellen angebohrt – Erddeponie – das Ergebnis des Akteneinsichtsausschusses liegt auf dem Tisch

Bad Vilbel. Fast auf den Tag genau ein Jahr hat der Akteneinsichtsausschuss getagt, um zu ergründen, wer für die unzulässige Aufschüttung von Bauschutt auf dem Gemeindeacker Gronau die Verantwortung trägt. 17 Aktenordner wurden von allen Ausschussmitgliedern gründlich durchgelesen. Dabei sollten vor allem die Fehler oder Unterlassungen der Kreisverwaltung bei der Erteilung der Genehmigungen aufgedeckt werden.

Die vermutete Verunreinigung des Bodens durch Asphalt und Teer hat sich laut Gutachten der Universität Gießen nicht bewahrheitet. Probebohrungen, die auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) veranlasst wurden und den Zustand des Wassers überprüfen sollten, haben keine negativen Erkenntnisse gebracht.

Da das RP das Genehmigungsverfahren der Kreisverwaltung beanstandet hatte, befasst sich der Abschlussbericht hauptsächlich mit diesen Genehmigungsabläufen. So habe es das Kreisbauamt im Genehmigungsverfahren unterlassen, das Staatliche Umweltamt und die Untere Naturschutzbehörde einzubeziehen. Nach Auffassung des RP handelte es sich bei der Erdaufschüttung um eine Angelegenheit der Abfallwirtschaft. Deshalb seien auch die erteilten Baugenehmigungen durch die Kreisbehörde fehlerhaft.

Der Ausschuss zieht daher das Fazit, dass die Auffüllmenge ohne entsprechenden Hinweis an die Genehmigungsbehörde um ein Mehrfaches überschritten wurde. Wegen der fehlenden Kontrollen seitens der Kreisverwaltung sei das nicht rechtzeitig aufgedeckt worden. Hier habe es an der erforderlichen Sorgfalt gemangelt. Als weiteren Fehler der Kreisverwaltung wird im Abschlussbericht die Nichteinschaltung des Staatlichen Umweltamtes bei der Genehmigungserteilung festgehalten.

Insgesamt seien das aber nur „leichte Schwachstellen“, die zudem von der Verwaltung abgestellt worden seien. In der Diskussion wurde ausdrücklich festgehalten, dass den Kreis, mit Ausnahme der fehlenden Kontrollen, an den Mehraufschüttungen und an der Art der Ablagerungen, kein Verschulden treffe. Das sei Sache des Bauherrn, also der Stadt Bad Vilbel. Und darüber habe der Ausschuss nicht zu beraten gehabt.

Anderer Meinung war da nur die Grünen-Stadtverordnete Hannelore Rabl aus Bad Vilbel. Sie wollte im Bericht den Ausdruck „Schwachstellen“ durch „gravierende Mängel“ ersetzen lassen. Als das die Mehrheit des Ausschusses aber ablehnte, stimmte sie als einziges Ausschussmitglied gegen den Abschlussbericht und kündete eine eigene Stellungnahme an. Der Abschlussbericht wird Anfang Dezember dem Wetterauer Kreistag zur Beratung vorgelegt.