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Was sagt das Testament?

Kombibad: Stadt muss sich nach Unfalltod von Investor Wund in Geduld üben

Um das Projekt Kombibad ist es nach dem Unfalltod von Investor Wund still geworden. Wie es weiter geht, kann erst nach der Testamentseröffnung geklärt werden. Foto: Privat
Um das Projekt Kombibad ist es nach dem Unfalltod von Investor Wund still geworden. Wie es weiter geht, kann erst nach der Testamentseröffnung geklärt werden. Foto: Privat

Ruhig ist es um das Bad Vilbeler Mega-Projekt Kombibad in den vergangenen Wochen geworden. Denn nach dem tragischen Tod von Bad-Investor Josef Wund muss sich dessen Unternehmensgruppe erst einmal sortieren. Die Unternehmensgruppe Wund hüllt sich vorerst in Schweigen, was vor allem bürokratische Gründe hat.

Bad Vilbel. Ein wenig fühlt es sich so an, als wäre das Bad Vilbeler Mega-Projekt, der Bau des Kombibades, durch den Unfalltod von Investor Josef Wund Mitte Dezember ins Stocken geraten. Nicht nur, dass die Unternehmensgruppe Wund sich jetzt neu sortieren muss, auch im Bad Vilbeler Stadtparlament regt sich plötzlich Widerstand gegen die Therme (diese Zeitung berichtete).

Die Grünen kritisierten den Bau der Parkdecks und des Blockheizkraftwerks, das benötigt wird, um die Mega-Therme zu beheizen. Doch reichten die Gegenstimmen der Grünen nicht aus, die Bebauungspläne wurden angenommen.

25 Millionen-Kredit

„Nun wollen wir, die Stadtwerke Bad Vilbel, einen Kredit über 25 Millionen Euro aufnehmen“, erklärte der Erste Werkleiter der Stadtwerke, Klaus Minkel. Dieser Betrag würde für die Erschließung des Geländes sowie den Bau der Parkdecks benötigt. „Dem entgegen stehen jährliche Einnahmen von sechs Millionen Euro durch das Kombibad“, erklärte Minkel.

Sorgen, dass das Mega-Projekt scheitern könnte, brauchten sich Bad Vilbeler nicht zu machen: „Mir ist vom Geschäftsführer der Stiftung und einem leitenden Mitarbeiter versichert worden, dass es weitergeht“, betonte Minkel. Bad Vilbel sei für das Kombibad weiterhin ein sehr guter Standort. Neben den jährlichen Einnahmen von rund sechs Millionen Euro für die Stadt seien Josef Wunds geplantes Bad und seine Stiftung auch aus weiteren Gründen ein großer Gewinn für die Stadt: „Noch an seinem Todestag hat Josef Wund mir versichert, dass 30 Prozent des Gewinns, den das Kombibad einbringt, im Rahmen der Wund-Stiftung für Bad Vilbeler Projekte gestiftet werden sollen“, erläuterte Minkel. „Dabei handelt es sich um Millionenbeträge, die die Stadt erwarten darf“, berichtete er von einem letzten Gespräch mit dem Thermen-Investor.

Alles geregelt

Josef Wund habe dabei vor allem die Förderung von benachteiligten Kindern im Blick gehabt. „Ich war auf der Trauerfeier von Josef Wund und habe ganz kurz mit den Verantwortlichen gesprochen. Dort braucht man einfach Zeit, um den Tod von Wund zu verkraften“, berichtete Minkel. Vor allem bürokratische Angelegenheiten seien zu klären.

Das bestätigte auch Peter Häusler von der Unternehmensgruppe Wund. „Vor der Testamentseröffnung sind keine Aussagen möglich“, schrieb er auf eine Anfrage der Bad Vilbeler Neuen Presse. Sie solle durch das Nachlassgericht sobald wie möglich erfolgen. „Die Stiftung braucht einen Nachweis, dass sie das Erbe von Josef Wund weiterführen darf. Solange treten wir auf der Stelle, aber das ist nunmal gottgegeben“, meinte Minkel.

Doch können auch sämtliche mit Josef Wund getroffene Absprachen über die Therme eingehalten werden? „Wir haben mit Herrn Wund einen Vorvertrag abgeschlossen, der eigentlich alles regelt“, erklärte Minkel. „Jede vertragliche Regulierung ist von der Finanzierung abhängig und die ist wiederum abhängig von der Baugenehmigung“, erklärte er. Die sei knapp eine Woche vor Wunds Tod an den Investor übergeben worden. Und auch alle weiteren Detailplanungen und Absprachen sind laut Minkel sicher.

Ein Beispiel wäre der barrierefreie Einstieg in das Schwimmbecken. Diese Pläne hatte der Bad Vilbeler Behindertenbeauftragte Hajo Prassel (SPD) eigens noch überprüft. „Das ist ohnehin heutzutage vorgeschrieben“, so Minkel.

Und wie geht es weiter, sobald Wunds Testament verlesen wurde und seine Stiftung rechtmäßig die weitere Planung übernehmen kann? „Die Ausschreibungen laufen bereits“, so Minkel. „Sobald der Bauherr aktionsfähig ist, kann mit dem Bau begonnen werden.“