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Windkraft: Karben verliert und siegt

Karben. Verloren und doch gewonnen: Die Stadt Karben hätte zwar 2005 nicht einer Genehmigung für fünf Windräder bei Petterweil widersprechen dürfen. Doch Investor Enercon aus Aurich darf nun trotzdem nicht bauen. Dieses Urteil fällte kürzlich der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Südlich der Petterweiler Ortslage sollten sie in den Himmel wachsen: Fünf Windräder, je bis zu 200 Meter hoch, wollte die Firma Enercon aus Aurich auf Karbener Gebiet bauen. Doch im Oktober 2005 kam das Nein vom Wetteraukreis – weil die Stadt Karben das Vorhaben nicht mittrug.

Dagegen wehrte sich Enercon. In erster Instanz kippte das Gießener Verwaltungsgericht 2007 das Nein zu den Petterweiler Windrädern, weil dieses auf einer falsch begründeten Ablehnung der Stadt basiere. Dieses Urteil bestätigten die Kasseler Richter nun.

Die Gründe der Stadt für das Ablehnen der Windkraftanlagen seien „nicht stichhaltig“, erklärt Gerichtssprecher Harald Pabst. Diese hatte argumentiert, dass das Gelände erstens zum regionalen Grünzug gehöre und zweitens die Vorrangflächen für Windenergie verkleinert werden sollten, wonach das Petterweiler Areal nicht mehr darunter falle. Es sei aber „nicht zulässig, dem Genehmigungsantrag die künftigen Darstellungen eines Flächennutzungsplans, der das Gebiet nicht mehr als Vorranggebiet für die Windenergie vorsehe, entgegenzuhalten“, erklärt Gerichtssprecher Pabst. Die damalige Ablehnung des Antrags von Enercon sei rechtswidrig.

Den Widerspruch gegen das Gießener Urteil hatte die Stadt eingelegt, damit Enercon nicht doch die Windräder bauen oder Regress fordern konnte. Der Bau der Windräder sei nun nicht mehr möglich, stellen die Richter klar: „Einer solchen Genehmigung steht der nunmehr in Kraft getretene Flächennutzungsplan der Stadt entgegen.“ Noch 2005 hatten die Karbener ihre Windenergie-Flächen nämlich auf das Areal bei Kloppenheim reduziert, wo inzwischen schon vier Windräder stehen. Auch im regionalen Flächennutzungsplan für das Rhein-Main-Gebiet ist das Gebiet bei Petterweil nicht enthalten. Ob sich Enercon damit zufrieden gibt, konnte Firmensprecher Volker Uphoff nicht sagen. „Wir werden erstmal den genauen Tenor des Urteils studieren.“ Denn eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter explizit zu. (den)