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So können Landwirte

Karben. Bernd Geckeler, der auf dem „Jägerhof“ in Rendel neben einer Obstbrennerei auch Landwirtschaft betreibt, ist der 1111. Nutzer des Beratungssystems „Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung“ (GQS) in Hessen. Karl-Winfried Seif, Staatssekretär des hessischen Landwirtschaftsministeriums, Armin Müller, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes sowie Andreas Sandhäger, Direktor des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen, stellten auf Geckelers Hof das Beratungssystem GQS der Öffentlichkeit vor.

GQS ist als Beratungssystem für Landwirte und Gärtner konzipiert und wird vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angeboten. Dieser vertritt als Fachbehörde die Interessen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. GQS sei „eine zeitsparende Arbeitshilfe, die die Erfüllung der zunehmenden Prüf- und Aufzeichnungspflichten für gleich mehrere Qualitätssicherungssysteme erleichtert“, heißt es in den Informationsbroschüren.

Geckeler bewirtschaftet 80 Hektar Gelände mit Raps, Kartoffeln und Rüben, ein Teil davon ist still gelegte Fläche. Dabei muss der 41-Jährige nicht bloß nationale, sondern auch europäische Vorschriften und Regelungen berücksichtigen. Düngeverordnung, Pflanzenschutz und Umwelthaftungsgesetz, das Bundes-Naturschutz-Gesetz und die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie sind nur einige jener Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Um in diesem auf den ersten Blick beinahe unübersichtlichen Wust Hilfestellung zu leisten, hat Hessen das in Baden-Württemberg entstandene Qualitätssicherungssystem GQS übernommen und an die länderspezifischen Bedingungen angepasst, sagte LLH-Direktor Sandhäger. Außer in den genannten Bundesländern wird GQS von Landwirten und Gärtnern in Rheinland-Pfalz und Sachsen angewendet. Seit eineinhalb Jahren können hessische Landwirte ihren Betrieb auf Schwachstellen in Bezug auf Qualität, Umwelt und Hygiene abklopfen und sich beraten lassen. Für eine Gebühr von 49 Euro gibt es ein Startpaket mit einer einführenden Beratung sowie einem Handbuch, das Checklisten zur Eigenkontrolle, Vorschläge zur Ablage sowie Informationen enthält. Jährliche Ergänzungslieferungen klären über Gesetzesänderungen auf.

GQS soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen und den Landwirten, von denen die meisten lieber im Stall und auf dem Feld arbeiten, bei der Strukturierung der notwendigen Büroarbeit wie Dokumentation und Buchführung helfen. Zur sachgemäßen Ablage gehört etwa, Belege für Handelsfutter zwecks „Rückverfolgbarkeit“ fünf Jahre lang aufzubewahren.

Anhand von Checklisten können sie selbst überprüfen, inwieweit ihr Betrieb geltenden Vorschriften entspricht, sich Möglichkeiten zur Behebung von Mängeln überlegen und dabei Hilfe anfordern. So seien sie für Kontrollen vorbereitet. (kre)