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Stadt lockt mit Stipendium – Erzieherinnen sollen an die Quellenstadt gebunden werden

Bad Vilbel. Fünf Jahre dauert eine Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher in der Regel. Sie setzt sich zusammen aus einer zweijährigen Ausbildung zum Sozialassistenten und einer anschließenden dreijährigen Erzieherausbildung, die zum großen Teil schulisch ist. Hinzu kommen Praktika und am Ende ein Anerkennungsjahr in einer Kindertagestätte.
Lediglich das Anerkennungsjahr ist dabei vergütet. Ein Fakt, der für viele die Ausbildung unattraktiv macht. Wie soll man die Jahre überbrücken, wenn man kaum etwas oder gar nichts verdient? Bad Vilbel handelt nun – nicht ganz uneigennütziges _ , um dem entgegenzutreten. Zehn Auszubildende, die in ihrer schulischen Erzieherausbildung sind, sollen 600 Euro monatlich in einem Ausbildungsstipendium erhalten, teilte die Stadtverwaltung mit.

Um das Stipendium zu erhalten, sollten die Bewerberinnen und Bewerber einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik haben, bereits sein, alle vorgeschriebenen Praktika sowie das Anerkennungsjahr in einer Kita der Stadt Bad Vilbel zu absolvieren und sich anschließend verpflichten, zwei weitere Jahre in einer städtischen Kita in Bad Vilbel zu arbeiten. Dafür garantiert die Stadt 600 Euro monatlich während der schulischen Ausbildung sowie eine Vergütung gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts  im Anerkennungsjahr sowie eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Eine ganz wichtige Voraussetzung für ein Stipendium ist zudem, dass keine weitere Förderung von anderer Stelle, wie beispielsweise vom Arbeitsamt, bezogen wird.

Für ein Stipendium bewerben kann sich auch, wer bereits im Sommer in das zweite schulische Jahr der Ausbildung kommt und dann im Sommer 2020 in das Anerkennungsjahr startet. Bewerbungen können über das Online-Stellenportal der Stadt Bad Vilbel (https://mein-check-in.de/bad-vilbel/overview) erfolgen. Für Fragen steht im Rathaus Carolin Hartmann, Telefon (06101) 602309, zur Verfügung. (zlp)