Rhein-Main. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Berufung der Stadt Karben zurückgewiesen. In dem Rechtsstreit sei es der Stadt Karben darauf angekommen, das gesamte Planungsverbandsgesetz für verfassungswidrig erklären zu lassen, stellt Verbandsdirektor Stephan Wildhirt (SPD) nochmals die Brisanz der Klage dar. Doch die Richter hätten weder das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach dem Grundgesetz noch das Bundesraumordnungsrecht als verletzt angesehen, wie es Karben gewünscht hatte, so Wildhirt. Das Gericht ließ auch keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.
Somit stehe in dieser zweiten Runde – nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom Mai 2004 – fest, dass an der 2001 erfolgten Neuordnung im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main durch den Hessischen Landtag juristisch nicht zu rütteln sei. „Somit dürfte in der Region endlich Rechtsfrieden eintreten“, kommentiert Wildhirt das Urteil. Für ihn bedeute die Entscheidung, dass der Verband nun zügig an der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes arbeiten kann, ohne befürchten zu müssen, dass er am Ende juristisch gekippt werde. Im Jahr 2010 soll der Plan, der die planerischen Grundzüge der Region festlegt, beschlossen werden. (cwi)