Bad Vilbel. Wie viel Platz dürfen Hartz-IV-Empfänger für ihre Kinder beanspruchen? So viel, wie die Mietobergrenze hergibt, betont die Jobkomm für Bad Vilbel und Karben. Mindestens drei Zimmer, fordert hingegen eine Betroffene.
Sabrina Krämer-Ok (30) ist enttäuscht über die Jobkomm. Die Karbenerin ist im siebenten Monat schwanger, hat außerdem eine Tochter, die noch bei ihren Eltern lebt. Gerne würde sie die Kinder zu Hause bei sich haben, sagt sie, doch ihr fehle der Platz.
Wenigstens drei Zimmer möchte sie haben, für das erwartete Baby, aber auch, damit ihre Tochter in den Ferien bei ihr wohnen kann. Doch das lasse die Jobkomm nicht zu. Man habe ihr gesagt, ihr stehe nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung zu. Das stimme so nicht, entgegnet Jutta Messerschmidt, die Leiterin der Jobkomm Bad Vilbel / Karben, auf Anfrage. Es gebe jedoch eine Obergrenze, bis zu der Kaltmieten, ohne die Betriebskosten und Heizung, übernommen würden. Dieser Betrag liege für zwei Personen bei 370 und für drei Personen bei 430 Euro. Ihr sei bekannt, dass Krämer-Ok ein Baby erwarte und Mehrbedarf entstehe. Sie müsse sich nun eine entsprechende Wohnung suchen und dies mit der Jobkomm absprechen. Was nicht gehe, sei, direkt nach Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen anzufragen, so Messerschmidt, „denn wir sichern hier das Existenzminimum“.
Das hat Krämer-Ök bereits erfahren müssen. Sie lese regelmäßig die Wohnungsanzeigen und müsse feststellen: „Es gibt keine Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnung zu dem Preis, den die Jobkomm zahlt“, seufzt Krämer-Ok resigniert. Dabei habe ihr die Vertreterin des Jugendamtes geraten, so schnell wie möglich umzuziehen, und nicht erst nach der Geburt des Kindes.
Trotz der Widrigkeiten will sie nicht aufgeben. Ihre Tochter könne doch nicht im Wohnzimmer schlafen. Außerdem habe sie dort kein Rückzugsgebiet.
Inzwischen gibt es auch Ärger mit der Familienberatungsstelle pro familia. Dort hat Krämer-Ok einen Antrag auf Familienausstattung für 550 Euro gestellt, der aber nicht bearbeitet werde, wie sie behauptet.
Unterstützung hat sich Krämer-Ok unterdessen beim Sozialgericht in Aachen geholt. Dort habe es bereits 2007 ein Urteil gegeben, das Hartz-IV-Kindern einen separaten Wohnraum zubillige. Derzeit aber müsse sie von ihren Leistungen von 359 Euro monatlich sogar noch 16,50 Euro für Heizkosten zuzahlen. „Ich habe Ende des Monats kaum noch Geld. Es reicht nicht, um jeden Tag frisches Obst zu kaufen“, klagt die Schwangere. Ihr Fazit: „Ich muss klagen, da komm’ ich nicht drum herum.“
Ihre jetzige Wohnung sei zu klein für Wickeltisch, Laufstall und Kinderbett. Am Ende, befürchtet sie, müsse sie vielleicht beide Kinder abgeben, weil sie diese nicht in ihrer Wohnung aufnehmen könne. Spätestens im Januar müsse sie in einer neuen Wohnung sein, hochschwanger könne sie nicht mehr umziehen, betont Krämer-Ok.
Die Jobkomm-Leiterin rät Krämer-Ok, eine Stelle zu finden, um mehr Geld ausgeben zu können. Doch auch das hat Krämer-Ok, wie sie betont, schon vergeblich versucht. Sie habe mehrere Stellen in Altenheimen gehabt, zuletzt in Karben. Doch stets habe man sie zum Ablauf der Probezeit gekündigt. (dd)