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E-Patientenakte und E-Rezept

Johannes Diller zeigt an einem Muster, wie der Papierausdruck eines E-Rezeptes aussieht. Foto: Georgia Lori
Johannes Diller zeigt an einem Muster, wie der Papierausdruck eines E-Rezeptes aussieht. Foto: Georgia Lori

Karben. Mit zwei Neuerungen müssen sich sowohl Arztpraxen als auch Patientinnen und Patienten befassen: Das sind die elektronische Patientenakte und das E-Rezept. Wobei es darum geht, wie man technisch auf den neuesten Stand kommt, darüber referierte Johannes Diller von den »Digitalen Engeln« im Bürgerzentrum.
Kurz gesagt ist die elektronische Patientenakte (EPA) ein persönlicher digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. In der Akte können Unterlagen zur Gesundheit wie ältere Arzt- und Krankenhausberichte, die zu Hause aufbewahrt werden, in digitaler Form abgelegt werden. Neue medizinische Dokumente können von Ärzten eingestellt werden. Seit Januar 2021 ist es für gesetzlich Versicherte möglich, die EPA-App ihrer gesetzlichen Krankenkasse herunterzuladen. Ab Mitte Januar 2025 soll es für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte geben. Die Nutzung bleibt freiwillig, denn es gibt die Möglichkeit, aktiv zu widersprechen.
EPA mit Tablet und Smartphone nutzbar
Am Mittwoch bot die »Digitale Teilhabe Karben« über das Mehrgenerationenhausprogramm des Mütter- und Familienzentrums Karben (Müze) einen Vortrag der Organisation »Digitale Engel« zum Thema »elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept« (E-Rezept) im Bürgerzentrum an. Das Förderprojekt »Digitaler Engel« des Bundesfamilienministeriums ist eine Maßnahme zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen.
Referent Johannes Diller von den Digitalen Engeln gab vielfältige Informationen über die ePA und das E-Rezept. Diller ging darauf ein, wie die Anwendungen funktionieren und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese nutzen zu können. Da die EPA auf die Nutzung mit Smartphone oder Tablet zugeschnitten ist, können Versicherte ohne Smartphone oder Tablet diese nur mit eingeschränkten Funktionen nutzen.
»Nur Versicherte selbst können die EPA jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen. Dritte, wie Ärzte, können nur Einsicht nehmen, wenn sie von dem Versicherten eine Berechtigung erhalten haben. Diese kann jederzeit widerrufen oder zeitlich begrenzt werden«, sagte Diller. Krankenkassen können nur Daten einsehen, die für die Abrechnung relevant sind. Die Daten in der EPA werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und seien mehrfach verschlüsselt und geschützt. »Der Zugriff kann auch auf Zeit beschränkt werden, wie etwa bei einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt«, informierte Diller.
Bei der Anmeldung für die EPA müssen sich Versicherte zunächst ausweisen. Danach erfolgt eine Kontrolle mit Anmeldedaten wie Benutzername und Passwort oder über die Anmeldung mit der Gesundheitskarte und PIN. Zunächst muss der Krankenkasse mitgeteilt werden, dass die EPA genutzt werden soll. Danach erfolgt die Registrierung. Als zweiten Schritt lädt der Versicherte die App für die EPA von seiner Krankenkasse herunter, um die Akte zu verwalten. Drittens erfolgt die Registrierung in der App der Krankenkasse. »Die Identitätsprüfung kann vor Ort in der Geschäftsstelle erfolgen, per Postident-Verfahren oder digital mit Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und PIN«, sagte Diller auf Nachfrage der Zuhörer. Bei dem Herunterladen der App gibt es von der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, eine gute Übersicht unter der Adresse: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/epa-app. Die Registrierung in der App erfolgt entweder mit der Gesundheitskarte und PIN oder per E-Mail und Zugangsdaten.
Bei Krankenkasse für E-Rezept-App melden
Nachfragen gab es auch seitens der Zuhörerschaft. So etwa, ob Krankenkassen bei der Einrichtung der EPA helfen oder Notfalldaten hinterlegt werden können. Dies ist möglich. Diller zeigte am Beispiel, wie die App für eine EPA aussehen kann.
Das E-Rezept ersetzt seit Januar 2024 das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Einzulösen ist es über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code. Der Arzt stellt über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Dies wird verschlüsselt auf den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Die Apotheke ruft die Information über die elektronische Gesundheitskarte digital ab. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein. Das E-Rezept sei fälschungssicher vom Arzt signiert und könne so nicht bearbeitet werden.
Wer bereits eine EPA hat, kann sich über die EPA-App der jeweiligen Krankenkasse für die E-Rezept-App anmelden. Von Georgia Lori