Karben. Dazu gehören auch der Wetterau- und der Main-Kinzig-Kreis. Nach monatelangem Streit hat nun überraschend die rot-grüne Mehrheit in der Versammlung dem Vorschlag der hessischen Landesregierung im bisher heftig umstrittenen Landesentwicklungsplan eingelenkt.
Danach muss der Mindestabstand zur Wohnbebauung nun 1000 Meter und die Windgeschwindigkeit in 140 Meter Höhe mindestens 5,75 Meter in der Sekunde betragen. In die Ausschlusskriterien fallen auch die Funkfeuer und Radaranlagen der Deutschen Flugsicherung. Durch sie werden in einem Radius von drei Kilometern die Flächen als Standorte für Windräder ausgeschlossen, wie dies in einer europäischen Richtlinie zum Anlagenschutz in der Zivilluftfahrt festgeschrieben steht.
2,8 Prozent Flächen
Die Deutsche Flugsicherung wollte davon abweichen und hatte pauschal einen 15-Kilometer-Radius um ihre Anlagen gefordert. Doch konnte sie sich damit nicht durchsetzen. Mit diesen Vorgaben weist die Region Südhessen nun 2,8 Prozent Vorrangfläche für Windkraftanlagen aus. „Ich bin mir sicher, dass sich daran noch viel ändern wird“, meinte Bürgermeister Guido Rahn (CDU) nach der Sitzung. Bei dem nun beschlossenen Papier handele es sich um einen Entwurf, der zum Ende des Jahres von Regionalversammlung und Planungsverband beschlossen werden soll. Danach erfolgt Anfang 2014 die offizielle Offenlage, bei der mehrere hundert Einwände erwartet werden. Die müssen dann in den Entwurf eingearbeitet werden, danach kommt es zu einer weiteren Offenlage. Voraussichtlich Mitte 2015 soll dann der Teilplan Energie des Regionalen Flächennutzungsplans verabschiedet werden. (jwn)