Karben. (jni). »Wir wollen eine weitere Lücke der Beteiligung schließen«, sagte Erster Stadtrat Thomas Schrage (CDU) im Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales. Gemeint hat Schrage damit, dass die Stadt Karben einen Jugendbeirat einführen möchte. Die Idee ist nicht neu. Bereits 2017 wurde auf Initiative der SPD die Gründung eines Jugendbeirats beschlossen, erinnerte Thomas Görlich (SPD).
Mit dem erneuten Anlauf geht die Gesetzesänderung der Hessischen Gemeindeordnung von Ende März einher. »Die zentrale Änderung ist, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollen«, sagte Schrage. In Karben gibt es bereits einen Kinder- und einen Seniorenbeirat. An den Geschäftsordnungen dieser beiden Beiräte hat die Verwaltung sich orientiert, um einen ersten Entwurf für den Jugendbeirat zu erstellen, sagte der Erste Stadtrat. Momentan sei man außerdem dabei, die Geschäftsordnung des Kinderbeirats in eine Satzung umzuwandeln. Selbes solle für den Seniorenbeirat passieren.
Neun Mitglieder
für zwei Jahre
Schrage stellte die Eckpunkte des Satzungsentwurfs vor: »Der Jugendbeirat soll neun Mitglieder umfassen.« Gewählt würden sie für zwei Jahre. Die Geschäftsführung solle das Gremienbüro übernehmen – analog zur Stadtverordnetenversammlung. Somit sollen die Sitzungsorganisation und die Schriftführung von der Verwaltung übernommen werden, die eigentliche inhaltliche Arbeit aber bei den Jugendlichen liegen.
Die Jugendlichen sollen, genau wie die Kinder, ein Antragsrecht bekommen. Damit könnten sie in Stadtverordnetenversammlungen gehört werden. Ihre Themen müssten in den entsprechenden Sitzungen dann zu Beginn behandelt werden, erklärte Schrage.
Gewählt würde der Beirat aus 13- bis 18-Jährigen per Briefwahl. Als Grund hierfür nannte Schrage, dass nicht alle Karbener Jugendlichen auch in Karben zur Schule gehen würden. Eine Organisation der Wahl wie beim Kinderbeirat sei daher nicht möglich. Schrage schlug Wahlen für den Jugendbeirat im November vor. Drei Monate im Vorfeld müssten die Jugendlichen bereits angeschrieben werden, um sich zur Wahl zu stellen. Die Briefwahlunterlagen würden dann im Oktober verschickt werden. Sechs Wochen nach der Wahl sei die konstituierende Sitzung vorgesehen.
Die Entschädigungssatzung der Stadt soll laut Thomas Schrage auch für den Jugendbeirat gelten. Die Jugendlichen würden demnach für ihr Amt 8 Euro und 50 Cent pro Monat bekommen.
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