Der neue Bundestag ist schon konstituiert. Doch die Wahlen zum Bundes- und zum Landtag sorgen noch für ein Nachspiel in Karben. Dort haben die Parteien teilweise die selbst auferlegten Vorgaben für die Plakate unterlaufen.
Karben. Überlebensgroß grüßte Bundeskanzlerin Angela Merkel, aber auch Thomas Schäfer-Gümbel und andere von den Wahlplakaten herunter, die an der Bahnhofstraße zwischen Gehspitze und Bürgerzentrum aufgestellt waren.
Bloß: Diese Großplakate waren in Karben gar nicht zulässig. Mit einer Anfrage sowie Kritik im Parlament reagierten nun die Grünen darauf – und fragten nach, wie die Stadt denn auf derlei Verstöße gegen die eigene Satzung reagiere. „Merkel in Übergröße“, möchte Grünen-Fraktionsvize Rainer Knak von Bürgermeister Guido Rahn (CDU) wissen, „haben Sie darauf sofort reagiert?“
Abgeräumt wurden die Plakate jedenfalls nicht. Der Bürgermeister ist sich aber keiner Schuld bewusst. „Wir haben ein bisschen großzügig reagiert“, wie mit allen Verstößen der Parteien. Beispielsweise habe die SPD einige ihrer Plakataufsteller für eine Veranstaltungsankündigung ohne die dafür nötigen Aufkleber mit den Genehmigungen aufgestellt. „Trotzdem haben wir sie nicht abgeräumt“, erläutert Rahn.
Wider dem Zukleistern
Die neue Satzung hatten die Stadtverordneten beschlossen, nachdem die Stadt bei der Kommunalwahl 2011 völlig mit Wahlwerbung zugekleistert worden war. Seinerzeit war die Stadt mit mindestens 2000 Plakaten zugestellt. Seit Februar 2012 gilt eine strenge Plakatierungssatzung in Karben, beschlossen von den Parteien im Parlament selbst. Höchstens 300 Plakate je Partei erlaubt diese noch. Außerdem darf Wahlwerbung – wie jedes andere Plakat – höchstens im DIN-A1-Format aufgehängt werden.
Das Einhalten dieser Vorgaben zu überprüfen, schaffe die Verwaltung aber oft nicht eigenständig, gesteht Bürgermeister Rahn ein. „Die zuständige Sachbearbeiterin kann die Aufhängungen aus zeitlichen Gründen nicht ohne konkrete Hinweise aus der Bevölkerung überprüfen.“ Außerdem würfen die Außendienstmitarbeiter der Stadtpolizei ein Auge darauf, ob Plakate korrekt stehen und der Satzung entsprächen. Auch Hinweise der Parteien auf Verstöße seien wichtig – und diese habe es auch gegeben. Die Stadtpolizei selbst hatte beispielsweise festgestellt, dass im Bereich der Verkehrskreisel Wahlplakate unzulässig aufgehängt worden waren. „Diese wurden entfernt“, erklärt Rahn.
Auch Grüne geschont
Unterm Strich ist der Bürgermeister mit den Parteien gar nicht unzufrieden, weil der Plakatwald deutlich lichter gewesen sei als noch bei der Kommunalwahl. Und von der Großzügigkeit beim erstmaligen Anwenden der Satzung hätten ja auch die Grünen profitiert, gibt Guido Rahn an die Adresse von Rainer Knak zurück.
„Den Grünen wurde auch kein Bußgeld auferlegt, weil einzelne Plakate auch 14 Tage nach der Wahl immer noch standen“, so Rahn. Obwohl sie laut Satzung nach sieben Tagen abgeräumt sein müssten. (den)