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Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

Neuregelung der Sprengstoffverordnung

Karben. Die Stadt Karben weist, anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels und der damit verbundenen Feierlichkeiten, darauf hin, dass sich die Regelungen hinsichtlich des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art, wie Feuerwerkskörper, Raketen und so genannte „Böller“, verschärft haben.

In der Neuregelung der Sprengstoffverordnung heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

Neu aufgenommen wurden die Reet- und Fachwerkhäuser. Da sich auch in Karben viele Fachwerkhäuser in den älteren Ortslagen befinden, bittet die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger entsprechende Umsicht walten zu lassen und das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in den obengenannten Bereichen zu unterlassen sowie Andere, die ein solches Abbrennen beabsichtigen, auf diese Regelung hinzuweisen. (zlp)