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Abstand halten – Coronabedingte Regeln in Gaststätten weiterhin gültig

Bad Vilbel. Die Zahl der vom Corona-Virus Convid-19 infizierten Menschen ist wieder im Steigen begriffen. Nicht nur in anderen Ländern, sondern auch in ganz Deutschland. Viele stecken sich beim Urlaub in Risikogebieten an oder bei Festen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Partys. Wo viele Menschen zusammentreffen, ist die Ansteckungsgefahr einfach hoch.

Generell gilt es im Alltag achtsam zu sein. Am wichtigsten ist es sowohl in Räumlichkeiten wie auch im Freien den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Dieser Abstand muss auch beim Besuch in Gaststätten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingehalten werden. Ausgenommen sind Angehörige des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes oder eine Gruppe von maximal zehn Personen. An einem Tisch dürfen nur Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes oder eine Gruppe von bis zu zehn Personen, dann auch ohne Einhaltung des Mindestabstandes sitzen. Zu einem Hausstand gehören nur die Personen, die zusammen in einer Wohnung leben.

Man sollte mit daran denken, dass Name, Anschrift und Telefonnummer aller Gäste durch den Betriebsinhaber verlangt und auch abgegeben wird. Die Servicekräfte müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Die Gäste müssen weder am Tisch noch im Gastraum eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Wenn der Betriebsinhaber außerhalb des Tischbereiches eine Maske fordert, sollte man diesem Anliegen aber nachkommen. (zlp)