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Die Quellenstadt fährt jetzt ihre Krallen aus

Bad Vilbel. Bei Zeitgenossen, die nicht zahlen, fährt die Stadt(kasse) ab sofort die Kralle(n) aus. Sie nimmt sich die fahrbaren Untersätze dieser säumigen Zahler vor. Die lesen dann auf einem Zettel an ihren Autos: „Achtung! Dieses Fahrzeug ist durch eine Parkkralle blockiert. Nicht in Betrieb setzen! Freischließung des Fahrzeugs kann nur durch die Stadt Bad Vilbel erfolgen.“ Rathauschef Thomas Stöhr: „Trotz mehrfacher Aufforderung grundlos säumig gebliebene Schuldner müssen damit rechnen, diesen oder einen ähnlich lautenden, grell orange leuchtenden Warnhinweis an ihrem Auto vorzufinden“, kombiniert mit einer Wegfahrsperre.

Die Stadtkasse ist als Vollstreckungsbehörde für die Mahnung sowie Zwangsbeitreibung von Forderungen zuständig. Dazu gehört insbesondere die Vollstreckung von Steuern, Gebühren, Bußgeldern, aber auch die Vollstreckung von Forderungen anderer Behörden als Amts- beziehungsweise Vollstreckungshilfe, also alle öffentlich-rechtlichen Forderungen. Die Zahl dieser durch Vollstreckung einzutreibenden Forderungen beläuft sich nach Angaben Stöhrs pro Jahr auf immerhin 1300 Fälle.

Das Radblockierschloss droht allen Zahlungspflichtigen, die auch nach mehrfachen Aufforderungen und Fristsetzungen die überfällige Forderung nicht beglichen haben. Bürger, beruhigt Stöhr, müssten jedoch nicht befürchten, sofort nach einmaliger Mahnung oder gar bei Parkverstößen bekrallt zu werden.

Kommt die Parkkralle zum Einsatz, findet der Fahrzeughalter auf den Warnplaketten auch die Telefonnummer der Vollstreckungsbehörde, bei der er sein Fahrzeug auslösen kann. Die Stelle soll, so Stöhr, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar sein. Wird das Fahrzeug nicht durch Zahlung ausgelöst, kommt nach drei Tagen der Abschleppwagen. Danach wird es unter Beachtung von Fristen zur Versteigerung freigegeben. Somit befindet es sich im üblichen Pfändungsverfahren.

Vom Einsatz der Parkkralle verspricht sich die Stadt vor allem, die Zahlungsbereitschaft zu verbessern und der Gerechtigkeit gegenüber fristgerecht Zahlenden Genüge zu tun.