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In Teilen der Innenstadt besteht jetzt Maskenpflicht

Mit diesen Schildern macht die Stadt auf die neuen Corona-Regeln aufmerksam. Foto: Privat
Mit diesen Schildern macht die Stadt auf die neuen Corona-Regeln aufmerksam. Foto: Privat

Bad Vilbel. Auf Bitte der Stadt hin hat der Wetteraukreis eine neue Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Sie gilt seit vergangenen Samstag und sieht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (»Maskenpflicht«) auf belebten Straßen und Plätzen vor.
Die Maskenpflicht gilt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 21 Uhr auf der Frankfurter Straße zwischen dem Biwer-Kreisel am Südbahnhof und historischem Rathaus sowie auf dem Niddaplatz und auf dem Marktplatz.
»Die Zahlen in Bad Vilbel schnellen seit Tagen in die Höhe. In unseren Augen sind daher weitere Maßnahmen erforderlich«, sagt Bürgermeister Thomas Stöhr. Von den 271 Corona-Fällen in der Stadt wurde etwa die Hälfte in den vergangenen 14 Tagen erfasst. Die Stadt wird mit Hinweisschildern auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Sie werden am Eingang zur entsprechenden Zone und an den neuralgischen Stellen und Plätzen aufgehängt.
Wenn es eng wird
Hintergrund der Verordnung ist, dass auf dem Nidda- und dem Marktplatz sowie in der Ladenzeile der Frankfurter Straße nicht jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden könne. Mit der Anordnung verbindet Stöhr auch einen neuen Aufruf an alle Bad Vilbeler: »Diese Pandemie fordert uns alle. Seit März müssen wir mit Einschränkungen, Vorgaben und auch Verboten leben. Das kann anstrengend sein und ist für viele Unternehmer eine sehr harte Prüfung. Ich weiß das und stelle daher bei allen Gesprächen mit Kreis und Land die Frage nach der Verhältnismäßigkeit jeder Verordnung«, betont Stöhr.
In diesem Fall erachte er es jedoch als verhältnismäßig, eine Mund-Nase-Bedeckung auch in einem eng begrenzten und sehr frequentierten öffentlichen Raum zu tragen, um die Mitmenschen zu schützen. Ließen sich durch solche Maßnahmen die Fallzahlen bald senken, könne das zu Lockerungen führen.
Die FDP Bad Vilbel ist dankbar, dass die Allgemeinverfügung des Landrats festgezurrt werden konnte und jetzt in Kraft treten kann. »Damit wurde nach intensiven Beratungen ein rechtssicherer Weg gefunden, der Bestand haben wird«, ist sich der Fraktionsvorsitzende Erich Schleßmann sicher. »Seit zehn Tagen inzwischen wurde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht, nachdem die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus insbesondere in unserer Stadt extrem in die Höhe schnellte. Deshalb sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen geboten«, sagt er.
Die FDP sei vom Argument einer Wiener Virologin überzeugt, wonach eine Maske auch dann wirke, selbst wenn sie nicht völlig vor den Viren schütze. Sie trage nämlich entscheidend dazu bei, die Menge des Virenbefalls zu verringern. Das wirke sich auf den möglichen Krankheitsverlauf aus: Je weniger Viren im Rachenraum, desto milder die Infektion mit Covid-19. »Hoffen wir also auf die Vernunft und Einsicht der Menschen auch und gerade in Bad Vilbel. Bislang sind unsere Beobachtungen leider gegenteiliger Art«, so Hahn. (zlp)