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Aber jetzt mal los!

Irene Utter und Jörg-Uwe Hahn hoffen auf der Landschaftsbrücke, dass jetzt alles zügig vorwärts geht. Im Hintergrund die zukünftige Zufahrt für das Möbelhaus Segmüller.
Irene Utter und Jörg-Uwe Hahn hoffen auf der Landschaftsbrücke, dass jetzt alles zügig vorwärts geht. Im Hintergrund die zukünftige Zufahrt für das Möbelhaus Segmüller.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Ansiedlung des Möbelkaufhauses Segmüller in Bad Vilbel ist erst wenige Tage alt. Doch schon zeigt sich, dass es recht unterschiedlich aufgenommen wird.

Bad Vilbel. Fest steht nach dem Urteilsspruch der Ersten Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts, dass das Regierungspräsidium Darmstadt über den Bau des Möbelhauses in Bad Vilbel abermals entscheiden muss. Als Grund nannten die Richter, dass die Behörde nicht ausreichend genug begründet habe, warum die Verkaufsfläche für Waren wie Lampen, Keramik oder Textilien nur 800 Quadratmeter groß sein dürfe (die FNP berichtete mehrfach).

Für dieses sogenannte zentrenrelevante Sortiment waren vom Regierungspräsidium im Genehmigungsbescheid von 2011 nämlich nur 800 Quadratmeter genehmigt worden. Im Übrigen hatte es aber dem Bau des Möbelhauses abweichend vom Regionalplan mit einer Gesamtgröße von 45 000 Quadratmetern zugestimmt.

Einem ersten Vergleichsversuch hatte dann im vergangenen Sommer zwar das Land Hessen zugestimmt, nicht jedoch die Regionalversammlung Südhessen. „Wir als oberste Landesplanungsbehörde haben hier jedenfalls unsere Hausaufgaben gemacht“, kritisierte anschließend der damalige Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) die Entscheidung der Regionalversammlung. Dass dies die Versammlung nicht getan habe, das zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Denn der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt, auf den sich der Beschluss der Regionalversammlung bezieht, enthalte nach Ansicht des Verwaltungsrichters Hilmar Ferner mit den 800 Quadratmetern eine „anfechtbare Einschränkung“.

Grenze ist vom Tisch

Als „ein wichtiges Signal“ bewertet Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) den Urteilsspruch. „In seinem Urteil folgt das Gericht unserer Argumentationskette“, kommentierte er das Urteil. Es bestehe nun Gewissheit, dass die starre Grenze beim Nebensortiment in Frage gestellt werde.

Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde verlautbart, dass zunächst die Urteilsgründe abgewartet und dann analysiert werden müssten. „Erst dann entscheiden wir, ob das Urteil akzeptiert wird und eine Neubescheidung erfolgt oder Berufung eingelegt wird“, so der Sprecher des Regierungspräsidiums, Dieter Ohl.

Letztlich müsse dies aber von der Regionalversammlung Südhessen entschieden werden. Sollte Berufung eingelegt werden, muss dann erst die Entscheidung des Berufungsgerichts abgewartet werden. „Das Regionale Einzelhandelskonzept als Bestandteil des Regionalplanes hat aber weiterhin Bestand, da es im vorliegenden Verfahren lediglich darum geht, ob von den Vorgaben des Regionalen Einzelhandelskonzeptes im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden kann“, kommentierte Ohl die Entscheidung des Gerichts.

Genauer äußerte sich dazu der Direktor des Planungsverbandes Frankfurt/Rhein-Main, Ludger Stüve (SPD): „Die Überarbeitung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist bereits in Arbeit. Das haben die Gremien bei uns und in der Regionalversammlung bereits im vergangenen Jahr beschlossen, weil die willkürlich gezogene Grenze von 800 Quadratmetern mit diesem wie auch anderen Urteilen vom Tisch ist.“ Es müsse vielmehr jeder Einzelfall geprüft werden hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Kaufkraftverhalten des Umlandes. Dahingehend müsse das Einzelhandelskonzept in jedem Falle abgeändert werden.

Auf Tempo drücken

Weil die Rechtsprechung in dieser Frage einheitlich sei, könne nach Meinung Stüves eine neue Beschlussfassung zum Antrag Bad Vilbels noch in diesem Jahr erfolgen. Schließlich gehe es offensichtlich nur um die 800 Quadratmeter innenstadtrelevantes Sortiment. Der Rest, so Stüve, habe ja Bestandskraft nach einer ersten Einschätzung. Sollten hingegen neue Gutachten erforderlich werden, worüber die Regionalversammlung befindet, dann könne es aber auch 2015 werden.

Dass das Regierungspräsidium nicht alle Zeit der Welt mit seinem neuen Bescheid habe, das bestätigte auch Rechtsanwalt Steffen Jacobs, Spezialist für Verwaltungsrecht: „Das Gericht hat eine angemessene Zeit für die Neubescheidung eingeräumt. Das dürfte ein halbes Jahr sein. Anderenfalls kann die Stadt mit einer Untätigkeitsklage auf das Tempo drücken.“ Bürgermeister Thomas Stöhr hofft ebenfalls mit einem Bescheid noch in diesem Jahr.