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Änderungen bei der Abfallentsorgung

Karben. Der Magistrat hat mit dem Grundbesitzabgabenbescheid sowie den Entgeltermittlungen für Biomüll, Altpapier- und Restmülltonnen die Bürgerinnen und Bürger auch über anstehende Änderungen bei der Abfallentsorgung informiert. Die Änderungen treten erst im nächsten Jahr, 2025, in Kraft.
Die aktuellen Verträge mit den Entsorgungsfirmen enden mit dem Jahr 2024. Für die Neuausschreibung der Verträge habe sich die Stadt Karben mit 22 weiteren Kommunen des Wetteraukreises zusammengetan, heißt es in dem Schreiben an alle Haushalte. Ziel sei es gewesen, »qualitative und günstige Angebote zu erhalten«. Dafür sei es notwendig, dass eine einheitliche Abfallentsorgung bestehe. Und daher komme es im Jahr 2025 zu einigen Änderungen.
Papiertonne nur noch alle vier Wochen
Astabfuhr: Derzeit werde der Astschnitt zweimal jährlich abgefahren. Zusätzlich werden im Januar die Weihnachtsbäume eingesammelt. Mit den neuen Verträgen werde der Astschnitt viermal im Jahr abgeholt und zusätzlich die Weihnachtsbäume.
Restmüll: Der Restmüll werde derzeit im Zwei-Wochen-Rhythmus geleert. Ab 2025 solle sich der Zyklus auf eine dreiwöchentliche Leerung verlängern.
Biomüll: Der derzeitige Leerungszyklus beim Biomüll bleibt. Das heißt, während der Sommermonate wird wöchentlich geleert, in der kühleren Jahreszeit alle 14 Tage.
Altpapier: Derzeit wird das Altpapier alle zwei Wochen abgeholt. Ab 2025 wird sich der Zyklus auf vier Wochen verlängern.
Gelbe Tonne: Der Leerungszyklus bei den Leichtverpackungen über die gelbe Tonne bleibt 2025 unverändert.
Die bisherige Gebührenberechnung nach entsorgtem Gewicht wird ab 2025 abgeschafft.
Neu: Gebühren
nach Leerung

Dann werden die Abfallgebühren nach dem Leerungszählsystem (dem sogenannten Identsystem) berechnet, wie der Magistrat mitteilt. Das bedeutet, dass die Mülltonnen bei der Leerung nicht mehr gewogen werden, sondern es werde je Leerung bezahlt. In der Grundgebühr werde eine bestimmte Anzahl an Leerungen enthalten sein, jede weitere Leerung sei dann zusätzlich zu bezahlen und werde, wie bisher, im Grundbesitzabgabenbescheid abgerechnet. Die Bürgerinnen und Bürger könnten somit entscheiden, wie oft sie ihre Mülltonnen zur Leerung bereitstellen und könnten damit weiterhin die Abfallgebühren »beeinflussen«. So würden auch weiterhin die Haushalte gefördert, die gut trennen, heißt es in dem Schreiben des Magistrats. Über die Höhe der Gebühren ab 2025 könne man noch keine Angaben machen: »Die neuen Gebühren werden wir kalkulieren können, wenn die Ausschreibung der neuen Verträge abgeschlossen ist«, heißt es in dem von Bürgermeister Guido Rahn unterzeichneten Schreiben.
Individueller
Abfallkalender
In einem Brief an alle Haushalte macht Bürgermeister Rahn auf die Möglichkeit zur Erstellung eines individuellen Abfallkalenders aufmerksam. Dieser könne jederzeit über die Homepage der Stadt www.karben.de abgerufen werden.
Diejenigen, die kein Internet haben, können sich für einen Ausdruck eines individuellen Abfallkalenders an die Stadtverwaltung wenden. (ach)