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Das letzte Wort dem Gericht

Zum Thema Nordumgehung Groß-Karben erreichte uns nachfolgender Leserbrief.

Im redaktionellen Artikel vom 25.10.2007 zum betreffenden Thema zitieren Sie den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Görlich mit der Aussage, dass „die Nordumgehung kommt“ und dass die Herren Schülke und Kreutz wüssten, dass „am Bau der Nordumgehung kein Weg mehr vorbeigeht“ und dass von den beiden Herren keine akzeptablen, sachlichen Einwände vorzubringen seien.

Das mit dieser Aussage erkennbare Rechtsverständnis des Herrn Görlich ist bemerkenswert.

Er erklärt damit das gerade angelaufene Planfeststellungsverfahren für erledigt/beeendet und fordert betroffene Bürger dazu auf, sich aller weiteren Rechtsmittel zu enthalten. Hierbei zeigt sich auch eine merkwürdige Art von Demokratieverständnis.

Ich möchte deshalb auf diesem Weg versuchen, Herrn Görlich daran zu erinnern, dass in unserem Staat nach dem Grundgesetz die Gewaltenteilung gilt (abgesehen von dem Recht auf eine andere Meinung).

Zu dem hier anstehenden Fall bedeutet dies konkret, dass das letzte Wort nicht von der Verwaltung oder Herrn Görlich gespochen wird, sondern – falls notwendig – von einem unabhängigen Gericht.

Hans-Joachim Vogelsberg,

Karben

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