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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt Bad Vilbel wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung kurzfristig darüber informiert, dass das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG), umgangssprachlich auch Fehlbelegungsabgabe genannt, mit Ablauf des 30. Juni 2011 außer Kraft treten wird.

Dies kommt umso überraschender, da die Stadt Bad Vilbel erst im Dezember 2010 noch über den Fortbestand des Gesetzes über den 30.06.2011 hinaus informiert wurde. Daraufhin wurden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die betreffenden Haushalte angeschrieben und entsprechende Unterlagen angefordert. Wir möchten Sie nun darüber informieren, dass die Vorlage dieser Unterlagen nicht mehr nötig ist. Bereits eingereicht Unterlagen werden nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vernichtet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderung nicht den aktuellen Zeitraum bis 30. Juni 2011 betrifft. Diejenigen Haushalte, die bereits eine Fehlbelegungsabgabe entrichten, sind gesetzlich verpflichtet, diese auch weiterhin bis zum 30. Juni 2011 zu zahlen.

Über die näheren Umstände und die weitere Vorgehensweise werden wir die betreffenden Haushalte in einem gesonderten Schreiben zeitnah informieren.

Es grüßt sie herzlich

Der Magistrat von Bad Vilbel