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„Erschreckend fahrlässig“ – Erster Stadtrat verwundert über Rechtsauffassung der Opposition

Karben. „Es ist schon erschreckend, mit welcher Unbedachtheit die Koalition in Sachen Innenstadtkonzeption rechtliche Problemstellungen zur Seite schieben will, die für die Stadt mit juristischen und finanziellen Folgen verbunden sein können“, nimmt Baudezernent Gerd Rippen Stellung zu den Äußerungen der Koalition aus CDU, FWG und FDP, der Magistrat würde die Innenstadtkonzeption mutwillig verschleppen (wir berichteten).

Fakt sei, dass sich im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2007 eine neue vergaberechtliche Situation bei der Verwertung öffentlicher Flächen durch private Investitionen abgezeichnet und auch ergeben habe. Diese sei, um Schaden von der Stadt Karben abwenden zu können, erst einmal zu bewerten. Das letzte, länger erwartete Urteil datiere vom 6. Februar 2008, ein dazu verfasster Leitfaden mit rund 70 Seiten vom 26. Februar. In den vom Oberlandesgericht Düsseldorf gefällten Urteilen müsse auch der Verkauf eines Grundstücks, bei dem einem privaten Partner die Erbringung von Erschließungsleistungen vorgegeben wird, als ausschreibungsrelevant angesehen werden. Genau das sei bei der Umsetzung der Innenstadtkonzeption gegeben und somit „ist hier die Ausschreibungsrelevanz zu klären, um Regressansprüche von Dritten zu vermeiden“, merkt Stadtrat Rippen an.

Es zeuge von mangelnder Kompetenz im Planungsrecht, wenn die Koalition behauptet, dass dies zu vernachlässigen sei. Es sei zwar richtig, dass die Vergabekammer Hessen eine andere Rechtsposition dazu eingenommen habe. Der Hessische Städte- und Gemeindebund weise in seinem Eildienst vom 14. März aber ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung der Vergabekammer Hessen noch nicht rechtskräftig ist. Es bleibe so abzuwarten, ob im Falle eines Beschwerdeverfahrens das zuständige Oberlandesgericht sich der Ansicht der Vergabekammer anschließen wird. Daher rate der Hessische Städte- und Gemeindebund unmissverständlich: „Bis zu einer solchen Entscheidung muss allerdings dringend geraten werden, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterhin in der Praxis zu berücksichtigen“

„Wenn die Herren Ottens (FWG) und Rahn (CDU) nun auf der Grundlage eines Zeitungsartikels meinen, das wäre Schnee von gestern und vom Magistrat fordern, alle rechtlichen Bedenken über Bord zu werfen, dann handeln sie äußerst fahrlässig“, so der Erste Stadtrat. Der Magistrat werde die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes beachten, „um juristische und finanzielle Risiken für die Stadt zu vermeiden“, betont Rippen abschließend in seiner Stellungnahme. (hah)