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Partys und Brennholzlager sind tabu

Gärten sollen zum Entspannen dienen. Partys sind ebenso wenig erlaubt wie dort Brennholz zu lagern. Das hat der Magistrat jetzt mitgeteilt. Archivfoto
Gärten sollen zum Entspannen dienen. Partys sind ebenso wenig erlaubt wie dort Brennholz zu lagern. Das hat der Magistrat jetzt mitgeteilt. Archivfoto

Karben. Kleingärten sind wieder sehr beliebt. In Karben allemal. Auf der Homepage der Stadt heißt es dazu: »Zurzeit sind alle Kleingartenparzellen verpachtet!« Und das sind immerhin 439 Parzellen. Es soll eine lange Warteliste existieren; die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung wollen von über 100 Interessenten gehört haben. Zudem sind nach ihren Angaben Karbenerinnen und Karbener an sie herangetreten, die darüber informiert hätten, dass Kleingärtner ihre Parzellen als Lager für Brennholz nutzen, dort Partys feiern oder künstliche Sichtschutze angebracht hätten. Es stünden auch Parzellen leer.
Aus all dem hatten die Grünen eine zwölfteilige Anfrage an den Magistrat gesendet. Die hat er schriftlich beantwortet. Aus der geht hervor, dass die von der Stadt verpachteten Gärten »mindestens einmal pro Jahr kontrolliert« würden. Bei Kündigungen oder anderen Beschwerden würden »immer Ortsbegehungen durchgeführt«.
Die Grünen fragten ebenso nach dem Prozedere, wenn es etwa unbewirtschaftete bzw. brach liegende Gärten gebe, ob dann Kündigungen seitens der Stadt möglich seien. Dazu heißt es in der Antwort: »Wenn die Vertragsregeln/Nutzungsregeln nicht eingehalten werden, werden die Pächter angeschrieben. Es wird eine Frist gesetzt, um dem Pächter die Möglichkeit zu geben, den Garten in einer angemessenen Zeit wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Nach Fristablauf wird bei einer Ortsbegehung der Zustand des Gartens kontrolliert. Falls der Pächter innerhalb der Frist unserer Aufforderung nicht nachkommt, wird der Garten fristlos gekündigt.«
Der Stadtsprecher Dominik Rinkart teilt dazu auf Anfrage dieser Zeitung ergänzend mit, dass die Kontrollen durch Mitarbeiter der Verwaltung und nicht durch die Stadtpolizei erfolgen. In den Jahren 2021 und 2022 sei eine fristlose Kündigung seitens der Stadt ausgesprochen worden.
Rinkart teilt mit, dass eine seit Kurzem neu bei der Stadt Karben zuständige Kollegin derzeit »eine komplette Kontrolle aller Gärten« vornehme, so dass womöglich mit weiteren Kündigungen wegen nicht ordnungsgemäßer Nutzung zu rechnen sei.
Ärgerlich sind offenbar auch sogenannte Sichtschutzeinrichtungen. Dazu teilt der Magistrat in seiner Antwort mit, dass nach den Nutzungsbedingungen Sichtschutz außer durch Hecken oder sonstige Pflanzen unzulässig sind. Ausnahmen hiervon bildeten die umzäunten Kleingartenanlagen des Obst- und Gartenbauvereine und Okarben und Petterweil.
Es sei auch nicht erlaubt, Kleingärten als Lager für Brennholz oder Baumaterialien zu nutzen. Ebenso dürften die Gärten nicht als »Partyplatz« genutzt werden. Spielgeräte würden geduldet, Grillen sei auf einer Terrasse im Garten durch den Pächter zulässig, geht aus den Antworten weiter hervor. Hingewiesen wird auch darauf, dass »ein Großteil der Parzelle mit Gemüse oder Obst anzupflanzen« sei.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage im Stadtparlament betraf die Wartelisten. Früher sei die Nachfrage nach Kleingärten nicht so stark gewesen, deshalb seien an einige Pächter heute noch mehrere Parzellen verpachtet. Aktuell gebe es wieder eine Warteliste, und es bekomme jeder Pächter nur ein einzige Parzelle verpachtet.
Neue Parzellen
sind geplant

Die Grünen fragten auch nach Gemeinschaftsgärten. Dazu liege der Stadt keine Anfrage vor, heißt es in der Antwort. Bei der Vergabe von Gärten sei ausschließlich die Warteliste ausschlaggebend. Die Größe des Haushaltes und des Einkommens spielten keine Rolle. Zuletzt teilt die Stadt zu der Anfrage mit, dass es die Absicht gebe, in Kooperation mit dem OGV in Okarben weitere Flächen als Kleingärten bereitzustellen. Von Holger Pegelow