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Spielplatz im Quellenpark – Stadt soll prüfen, ob Platz für E-Bike-Ladestationen ist

Bad Vilbel. Der neue Spielplatz im neuen Wohngebiet Quellenpark werde viele Familien anziehen, sicherlich auch aus dem Umkreis, ist sich Andreas Lohbeck sicher. Der Grüne begründet damit einen Antrag seiner Partei im Ortsbeirat Kernstadt. Demnach soll ein öffentliches Toilettenhäuschen auf dem geplanten Spielplatz im Quellenpark gebaut werden. »Man sagte mir mal, der Spielplatz werde den Charakte eines Freizeitparks erhalten. Dadurch steigt die Verweildauer. Auch Radfahrer und Fußgänger kommen dort vorbei.« Da in diesem Umkreis keine öffentliche Toilette sei, könnte so mögliches »Wildpinkeln« vermieden werden, vermuten die Grünen.
Zudem wolle man auch ältere Mitbürger nicht vergessen, die bei einem Spaziergang durch den Quellenpark auf eine Toilettenanlage angewiesen sind.

Der Antrag trifft im Ortsbeirat zwar auf Zustimmung, doch die CDU hat sich auch Gedanken zu dem Thema gemacht: »Wir finden das sinnvoll, würden aber gerne ein paar Änderungen vornehmen«, so Deliah Eckhardt (CDU).

Fördermittel nutzen
Der von ihr eingebrachte Änderungsantrag beschreibt, dass detailliert geprüft werden solle, ob Kanäle und Leitungen für das Toilettenhäuschen vorhanden sind, ob E-Bike-Ladestationen Platz finden können und ob baurechtlich überhaupt die Möglichkeit besteht, ein solches Häuschen zu errichten. Auch ein Münzautomat mit einem bargeldlosen Bezahlsystem solle geprüft werden. »Es könnte am Ende Geld sparen, wenn wir vorher genau wissen, was sich dort befindet«, fügt sie ihrem Änderungsantrag hinzu.
Auch ein solch kleines Gebäude erfordere eventuell eine Änderung des Bebauungsplans oder die Aufstellung eines solchen, gibt sie zu bedenken. Da es sich beim Änderungsantrag nur um einen Prüfantrag handle, könnte man so den Aufwand, der für ein Toilettenhäuschen möglicherweise anfällt, erst einmal prüfen.

Sabina Eberlein (Grüne) hat noch eine weitere Ergänzung. So soll in den Antrag auch aufgenommen werden, dass mögliche Fördermittel gesucht und gegebenenfalls genutzt werden. Der Änderungsantrag wird vom Gremium einstimmig angenommen. (nma)