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Umwelt in Gefahr – Naturschützer halten Widerspruch gegen City-Bauplan aufrecht

Weil von 35 Punkten der gemeinsamen Stellungnahme von BUND und Nabu in Karben zum Bebauungsplan „Brunnenweg II“ nur einer berücksichtigt wurde, halten die Naturschützer ihren Widerspruch gegen die Prüfergebnisse der Stadt aufrecht.

Karben. Die Naturschützer hatten im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen und Bedenken geäußert. „Die komplette Ablehnung unserer Hinweise, Ergänzungen und Änderungswünsche hat uns allerdings überrascht“, schreiben Ulrike Loos vom BUND und Dr. Hans Hansen vom Nabu in einem offenen Brief. Und weiter: „Wir können es nicht nachvollziehen und werden es auch nicht akzeptieren, dass die Stadtverordneten so gar nicht auf Ratschläge der Naturschutzverbände eingegangen sind.“ In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung hatten die Parlamenterier den Bebauungsplan zur Erschließung des Stadtzentrums am Krnover Platz beschlossen. Nun erhielten die Naturschützer die Prüfergebnisse der Stadt mit den Beschlussformulierungen der Stadtverordneten.

Demnach wurden neun Punkte zur Kenntnis genommen, was aber ohne Folgen in der Planung blieb. 25 Bedenken, Anregungen oder Einwände wurden zurückgewiesen. „Nur zu einer Korrektur haben sie sich bereit gefunden. Und hier handelte es sich um einen Gedankenfehler der Planer, der korrigiert werden musste“, schreiben Loos und Hansen.

Exemplarisch greifen die Naturschützer einige Punkte heraus. So bemängelten sie, das für die Errichtung eines Kreisverkehrs Bäume gefällt werden, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen. Die Zurückweisung begründeten die Stadtverordneten, so Loos und Hansen, mit dem Hinweis auf das beschleunigte Verfahren des Bebauungsplans. Danach, erklären die Naturschützer, müssten ergänzende Vorschriften des Umweltschutzes nicht berücksichtigt werden. „Ein beschleunigtes Verfahren schwächt also die Position des Umweltschutzes“, folgern Loos und Hansen.

Ob klimatische Veränderungen, Kaltluftschneise, Zunahme des Verkehrs und Lärms – alle Einwändungen bleiben ohne Folgen. Und so bilanzieren die Naturschützer: „Verfahrensrecht geht vor Sachzwang. Der Umweltschutzgedanke bleibt auf der Strecke.“ (cwi)