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Unparteiisch

Die Aufgaben des Vorsitzenden der Gemeindevertretung sind in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt. Demnach repräsentiert der Parlamentschef die Gemeindevertretung in der Öffentlichkeit. Er „wahrt die Würde und die Rechte der Gemeindevertretung“ und „fördert deren Arbeit gerecht und unparteiisch“. Er lädt die Gemeindevertreter zu ihren Sitzungen ein, leitet diese, „handhabt die Ordnung in den Sitzungen“ und übt das Hausrecht aus.

Er setzt zudem Tagesordnung und Zeitpunkt der Sitzungen fest, aber „im Benehmen mit dem Gemeindevorstand“. Dabei ist der Parlamentsvorsitzende verpflichtet, die Anliegen des Gemeindevorstandes und die einzelner Gemeindevertreter oder Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen, insofern sie fristgerecht eingegangen sind. (zlp)