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Werbe-Wildwuchs

Eins nach dem anderen: Auf der Frankfurter Straße sind die Passantenstopper kaum zu übersehen. Wie die Bad Vilbeler Sondernutzungssatzung aussehen könnte, zeigt das Beispiel einer Verordnung des Nürnberger Liegenschaftsamtes: Dort heißt es: „Werbeaufsteller /Klappschilder, sogenannte Kundenstopper, können auf dem Gehweg und in Fußgängerbereichen im unmittelbaren Umfeld des Geschäftes (Ort der Leistung) und nur während der Geschäftszeiten zugelassen werden. Die Schilder müssen an der Hauswand aufgestellt werden, dabei muss sichergestellt sein, dass neben der Sondernutzungsanlage eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter verbleibt. Durch die Werbeschilder dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Foto: Deul
Eins nach dem anderen: Auf der Frankfurter Straße sind die Passantenstopper kaum zu übersehen. Wie die Bad Vilbeler Sondernutzungssatzung aussehen könnte, zeigt das Beispiel einer Verordnung des Nürnberger Liegenschaftsamtes: Dort heißt es: „Werbeaufsteller /Klappschilder, sogenannte Kundenstopper, können auf dem Gehweg und in Fußgängerbereichen im unmittelbaren Umfeld des Geschäftes (Ort der Leistung) und nur während der Geschäftszeiten zugelassen werden. Die Schilder müssen an der Hauswand aufgestellt werden, dabei muss sichergestellt sein, dass neben der Sondernutzungsanlage eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter verbleibt. Durch die Werbeschilder dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Foto: Deul

Nicht nur auf der Frankfurter Straße ist es eng, sondern auch entlang der Gehwege. Immer mehr Plakate verstellen den Weg. Jetzt will die Stadt gegen den Wildwuchs mit einer Sondernutzungssatzung vorgehen. Der Gewerbering rät seinen Mitgliedern, selbst einmal mit dem Blick von Passanten durch die Straße zu gehen.

Bad Vilbel. Bunt geht es auf der Einkaufsmeile zu, doch manchmal wird es zu bunt. Dann reihen sich Plakat-Aufsteller derart dicht aneinander, dass einander begegnenden Fußgängern nur noch die Flucht auf die Straße bleibt. Bei den Händlern heißen die aufklappbaren Plakatständer „Passantenstopper“ – natürlich nicht, um diese zu ärgern, sondern um Aufmerksamkeit für die Geschäfte zu erzeugen. Es gebe durchaus Wildwuchs, der optisch nicht passend sei, räumt Monika Delazer ein, die Vorsitzende des Bad Vilbeler Gewerberings. Probleme gebe es etwa vor der Niddapassage, wo der Gehweg schmaler sei, sich aber etliche Geschäfte aus der Passage präsentieren möchten. Doch wenn Läden gleich drei Bockständer und eine Fahne anbrächten, sei das nicht angebracht.

Nutzung einschränken

Noch sei der Gewerbering in Gesprächen mit der Stadt, wie sich das Problem regeln lasse, sagt Delazer. Sie finde jedoch, ein Aufsteller pro Geschäft müsse reichen. Wenn nun überlegt werde, für diese eine Gebühr zu erheben, müsse diese wenigstens nach der Größe der Geschäfte gestaffelt werden. Sie schräg zu stellen, um mehr Platz zu schaffen, sei aber keine Alternative, denn die Plakate wirkten „vor allem in Fahrtrichtung“. Doch Delazer weiß auch, dass die Plakate umso weniger wahrgenommen werden, je massiver sie auftreten.

Obwohl sich die Beschwerden häufen, etwa im Seniorenbeirat, blieb die Stadt bislang neutral. „Bisher haben wir wenig getan. Es soll aber etwas getan werden“, erklärt Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU). Der Gewerbering fordere auf der einen Seite freien Durchgang zu den Geschäften, „auf der anderen Seite sagen sie, dass sie für sich werben müssen. Bislang haben wir sie gewähren lassen. Jetzt sind wir am Punkt, wo es zu viel geworden ist und die Aufsteller überhand genommen haben.“

Frank arbeitet deshalb am Entwurf einer Sondernutzungssatzung. Dieser sei mit dem Verein Stadtmarketing, der Stadtverwaltung und dem Gewerbering diskutiert worden. Er habe zunächst erwogen, die Aufsteller generell zu verbieten, „dieses Verbot habe ich aber nicht durchgehalten“. Es werde also weiterhin eine Sondernutzung für Bockständer geben. Die Nutzung des Straßenraums solle aber insgesamt etwas eingeschränkt werden. „Irgendwelche fremden Verkaufsstände zum Beispiel für Gemüse oder Sonnenbrillen oder Cafestände möchten wir nicht haben – nur ortsansässiges Gewerbe“, betont Frank. Was auf jeden Fall gefördert werden solle, sei die Erleichterung der Außengastronomie. „Da haben wir schon sehr viel erreicht“, freut sich Frank. Das solle auch in der Sondernutzungssatzung entsprechenden Niederschlag finden, um die Innenstadt zu beleben. Der Erste Stadtrat und Rechtsdezernent wartet noch auf eine Stellungnahme des Gewerberings. Das ganze solle dann öffentlich diskutiert werden. Ihm „schwebt eine Versammlung dazu im Kurhaus vor“.

Über den Preis regeln

Der Entwurf sieht einen monatlichen Beitrag von 50 Euro pro Bockständer vor. „Dadurch gehe ich davon aus, dass sich die Anzahl automatisch reduzieren wird, weil es den Geschäften zu teuer wird“, sagt Frank. „Wir orientieren uns da an den Preisen in der Neuen Mitte. Der Gewerbering hat bei der Summe geschluckt. Aber über den Preis können wir das Problem sicher regeln.“

Es muss sich ändern

Wichtig sei auch, „dass wir uns verwaltungsmäßig mehr durchsetzen“, betont Frank: „Da haben wir bislang nur ein schwaches Instrumentarium. Auch das soll durch die Satzung geändert werden. Wo zu viele Bockständer sind, müssen sie weg – das ist dann eine Ordnungswidrigkeit.“ Die Ordnungspolizei kontrolliere die Frankfurter Straße ohnehin schon permanent und werde darauf künftig ein Auge haben. Denn, so Frank: „Es muss sich etwas ändern – so wie es jetzt ist, geht es nicht weiter!“