Veröffentlicht am

Zu weit auf die Ackergrundstücke gebaut – 35 000 Euro Mehrkosten für Weg entlang der L 3206

Karben. Der neue Fuß- und Radweg entlang der Landesstraße 3205 zwischen Luisenthaler und Brunnenstraße kommt den Steuerzahler ganz schön teuer: Auf 105 000 statt bislang von der Stadt angegebener 70 0000 Euro summieren sich die Kosten für das 230 Meter lange und 2,50 Meter breite Asphaltband. Es ist nämlich breiter ausgefallen als vom Rathaus geplant. Das allerdings ergaben erst nachträgliche Vermessungen, berichtet Erster Stadtrat und Baudezernent Gerd Rippen (Grüne).

Der Fuß- und Radweg war im vergangenen Sommer in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Neubürger aus dem Baugebiet Brunnenweg forderten ihn massiv ein.

Nach langwierigen Verhandlungen mit den beiden Grundstücksbesitzern wurde der Weg Anfang November fertig. 70 000 Euro kostete die Fuß- und Radwegverbindung vom Neubaugebiet bis zur Ampelkreuzung, an der die Kinder, aber auch viele Radfahrer jetzt sicher über die Straßen gelangen können. Als die Stadt den neuen Weg anschließend vermessen ließ, zeigte sich aber, dass er zu weit auf die Ackergrundstücke gebaut wurde. Ursprünglich „wurde bei der Berechnung der benötigten Grundfläche von den Angaben des Tiefbauamtes ausgegangen, dass ein fünf Meter breiter Streifen genügen würde“, sagt Rippen in der Antwort auf eine Anfrage der FWG-Fraktion. „Nach dem Bau des Radweges wurde festgestellt, dass der Böschungsfuß breiter werden musste als ursprünglich vom Ingenieurbüro geplant.“ Dadurch reicht der Weg nun über die von der Stadt zuvor gekaufte, fünf Meter breite Grabenparzelle hinaus auf die beiden Grundstücke.

Immerhin: Mit einer Zirka-Angabe in den ursprünglichen Kaufverträgen hatte sich die Stadt ein Hintertürchen offen gehalten, falls der auf fünf Meter Breite ausgelegte Weg breiter ausfallen sollte. Dies geschah, „da eine Vermessung des neuen Radweges erst nach der Fertigstellung erfolgen sollte“ – ein wohl nicht ganz unübliches Verfahren. Dementsprechend sieht der Stadtrat die zusätzlichen Flächenankäufe durch die Ursprungs-Kaufverträge und ihre Zirka-Angaben gedeckt. Angesichts von 30 Prozent Mehrkosten bei den Flächenankäufen hakt die FWG aber weiter nach. Sie will auch wissen, ob diese Steigerung immer noch von den beiden Parlamentsbeschlüssen gedeckt sind. Eine prompte Antwort gibt es darauf nicht von Rippen: Er hat eine Stellungnahme von den Experten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angefordert. (den)