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Ab sofort Briefwahl möglich

Drei Männer und eine Frau wollen an die Rathausspitze

Bad Vilbel. Für den 30. Januar 2022 sind alle wahlberechtigten Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin zu wählen. Bis spätestens zum 9. Januar erhalten alle Wahlberechtigten der Stadt eine Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite der Briefwahlantrag zu finden ist. So lange muss aber niemand warten, teilt die Stadtverwaltung mit. Denn die Briefwahlunterlagen können bereits seit Anfang dieser Woche ausgegeben werden.
Drei Männer und eine Frau wollen die Nachfolge von Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) antreten. Dieser hatte im August mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen nicht für eine vierte Amtszeit kandidieren werde. Die Bad Vilbelerinnen und Vilbeler haben die Wahl zwischen Sebastian Wysocki (CDU), Clemens Breest (Grüne), Gunther Salomon (SPD) und Anja Nina Kramer (FDP).
Die Briefwahl können Interessierte auf verschiedenen Wegen beantragen:
Online: Hierzu folgt man dem Link zur Briefwahl auf der Startseite der städtischen Homepage www.bad-vilbel.de.

   Formlos: Auch ohne die Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann per Post, E-Mail (buergerbuero@ bad-vilbel.de) oder Telegramm ans Bürgerbüro gesendet werden. Der Antrag kann auch in den Briefkasten des Bürgerbüros Kernstadt, Frankfurter Straße 74, oder in den am Rathaus, Am Sonnenplatz 1, eingeworfen werden. »Bitte geben Sie ihren vollständigen Namen, Anschrift und Geburtsdatum an. Sollen ihnen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse zugeschickt werden, dann wird auch diese benötigt«, schreibt die Stadt.

   Persönlich: Im Bürgerbüro Kernstadt, Frankfurter Straße 74, Öffnungszeiten: Montag und Dienstag, 7 bis 15.30 Uhr, Mittwoch 7 bis 13 Uhr, Donnerstag 7 bis 18.30 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr. Am Freitag, 28. Januar 2022 ist das Bürgerbüro bis 13 Uhr geöffnet. Entweder ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis mitzubringen.

   Abholung für andere: Dies ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Da bei einer Bürgermeisterdirektwahl eine Stichwahl nötig werden könnte, ist bei der Beantragung der Briefwahl darauf zu achten, dass sowohl für den ersten Wahlgang am 30. Januar als auch für die etwaige Stichwahl, die für den 13. Februar
angesetzt ist, die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Für die Stichwahl werden den Wählerinnen und Wählern die Briefwahlunterlagen dann automatisch zugeschickt.
Die Stadtverwaltung hat in diesem Jahr am Jahresende geöffnet, sodass sowohl das Bürgerbüro Kernstadt in der Frankfurter Straße 74 als auch das Rathaus, Am Sonnenplatz 1 erreichbar sind. Lediglich am Freitag, 24. Dezember und am Freitag, 31. Dezember haben die Dienststellen geschlossen.

»Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass sie ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Magistrat der Stadt, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, zurücksenden, dass der Eingang bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, sichergestellt ist«, schreibt die Stadt. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Man könne die Wahlbriefe aber auch beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, im Bürgerbüro Kernstadt, Frankfurter Straße 74 oder im Rathaus, Am Sonnenplatz 1 abgeben. (zlp/wpa)