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Auflage für Segmüller-Möbelhaus-Regionalversammlung Südhessen begrenzt die Verkaufsfläche für „innenstadtrelevantes Sortiment“ auf 800 m²

Bad Vilbel. Maximal 800 von insgesamt 45 000 Quadratmetern darf das bayerische Einrichtungshaus für sogenannte innenstadtrelevante Ware nutzen – das beschloss gestern in Frankfurt die Regionalversammlung Südhessen als zuständige Instanz mit klarer Mehrheit von CDU, SPD, FDP und mehreren kleineren Gruppen. Allein UWG und Grüne hatten Bedenken: Weil die Entscheidung dem mühsam durchgerungenen Einzelhandelskonzept für die Rhein-Main-Region widerspreche, Innenstadtgeschäfte in ihrer Existenz gefährdet würden und auch eine Zunahme des Straßenverkehrs unter anderem in Niederdorfelden und Maintal zu befürchten sei.

Ob Segmüller trotz der 800-Quadratmeter-Einschränkung weiter seine Neubaupläne für das Bad Vilbeler Areal „Quellenpark“ forciert, blieb auch am vergangenen Freitag unklar – es gab keine Stellungnahme des Unternehmens.

Das juristische Geschütz macht indessen die Vilbeler Stadtverwaltung bereit: Man wolle eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Gießen gegen das Einzelhandelskonzept prüfen, betonte Ehrenstadtrat Klaus Minkel (CDU).

Seine Begründung: Der Beschluss der Regionalversammlung hebele die Gewerbefreiheit aus, liefere nur einen Schutz für die bestehenden Möbelhäuser und verhindere neue. Zum Leidwesen der Bad Vilbeler, die sich von der 140-Millionen-Euro-Investition etwa 600 neue Arbeitsplätze und satte Steuereinnahmen erhoffen.