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B-Plan für Kinderhaus – Beschlüsse zum Stadtwerke-Eigenbetrieb strittig

Bad Vilbel. Der Bebauungsplan für das künftige Kinder- und Gemeinschaftshaus in Massenheim wurde vom Stadtparlament als Satzung beschlossen. Für den Auenspielplatz im Gronauer Baugebiet Dortelweiler Straße werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Wie im örtlichen Planungs- und Bauausschuss sowie in den Ortsbeiräten fielen die Entscheidungen im Parlament einstimmig.

Die neue Geschäftsordnung der Stadt wurde einstimmig durchgewunken. Sie hatte angepasst werden müssen, nachdem die Hessische Gemeindeordnung neu gefasst worden war.

Strittig waren vor allem zwei Beschlüsse zum Stadtwerke-Eigenbetrieb.

Grüne und DNF stimmten wegen „zu hoher Risiken“ dagegen, dem Eigenbetrieb ein städtisches Grundstück in der Massenheimer Zeppelinstraße zuzuführen.

Auf der 12 500 Quadratmeter großen Fläche soll ein Lager- und Servicegebäude errichtet und an einen IT-Dienstleister vermietet werden. Die Stadt erhalte eine Gewinnausschüttung von vier Prozent und bleibe zivilrechtlich Eigentümer des Geländes, da der Eigenbetrieb als eine 100-prozentige Tochter der Stadt diesbezüglich keine eigene Rechtspersönlichkeit besitze, erklärte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU).

CDU, SPD, FDP und die Freien Wähler stimmten für diese Einlage des Grundstücks. (bep)