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Bahá’í feiern Ridván-Fest – Erinnerungen ans „Paradies“ • Geistiger Rat gewählt

Bad Vilbel. Elke Welz von der Bahá’í-Gemeinde Bad Vilbel begeht vom 21. April bis zum 2. Mai das 12-tägige Ridván-Fest, so wie ihre Glaubensbrüder und -schwestern weltweit. In dieser Zeit gedenken die Bahá’í der frohen Botschaft, dass Bahá’ú’lláh im Jahr 1863 verkündete, der Verheißene aller Religionen und der Offenbarer Gottes für dieses Zeitalter zu sein. Er stiftete damit die schon heute weltweit verbreitete, rasch wachsende Bahá’í-Religion. Wegen seiner Lehren war Bahá’u’lláh von der persischen Regierung, die ihn als einen Häretiker betrachtete, inhaftiert und zunächst nach Bagdad verbannt worden. Nach einigen Jahren in Bagdad erwirkte die persische Obrigkeit seine Weiterverbannung nach Konstantinopel. Die letzte Station seines Exils war 1869 die Gefängnisstadt Akko, die damals zum Osmanischen Reich gehörte und heute in Israel liegt. Bahá’u’lláh verstarb dort 1892. Zu seinem Schrein in der Nähe von Akko pilgern inzwischen Bahá’í aus der ganzen Welt.

Die letzten 12 Tage vor seiner Abreise aus Bagdad verbrachte Bahá’u’lláh in einem parkähnlichen Garten unweit von Bagdad. Dorthin strömten seine Anhänger, aber auch Beamte und Würdenträger, um sich von ihm zu verabschieden. Bahá’u’lláh gab dem Garten den Namen „Ridván“, was auf Arabisch „Paradies“ bedeutet und bestimmte das Ridván-Fest zum bedeutsamsten aller Bahá’í-Feiertage.

„An den heiligsten Tagen der Ridván-Zeit – dem ersten (21. April), neunten (29. April) und zwölften (2. Mai) Ridván-Tag – arbeite ich nach Möglichkeit nicht“, sagt Elke Welz. „Die Gemeinde trifft sich in dieser Zeit, um eine Andacht abzuhalten und zu feiern.“ Ebenfalls während der Ridván-Zeit wählen die Bahá’í in der ganzen Welt ihre örtlichen und ihre nationalen Leitungsgremien, die so genannten Geistigen Räte. Auch in Bad Vilbel wurde ein neuer Geistiger Rat gewählt. Ein Geistiger Rat besteht aus neun Personen, die aus der Gesamtheit der Bahá’í-Gemeinde jeweils für ein Jahr gewählt werden. Die Bahá’í kennen keinen Klerus. Gemeindebelange werden von demokratisch gewählten Körperschaften geregelt. (sam)