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Deponie „Mageres Ergebnis“ – Heidt (FDP): „Ökologisch gesehen haben wir jedoch noch einmal Riesenglück gehabt, dass nicht mehr passiert ist.“

Friedberg/Bad Vilbel. Auf ein mageres Ergebnis steuert der Akteneinsichtsausschuss zur Erddeponie in Gronau zu. „Nach Lesung aller Akten, die von der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit der nicht genehmigten Auffüllung der Gronauer Deponie mit rund 132 000 Kubikmeter Erdmassen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurden, scheint klar zu sein, dass die Zusammenarbeit der betreffenden Behörden nicht in jedem Fall glücklich verlaufen ist.“

Dies stellte der Vorsitzende des Kreis-Akteneinsichtsausschusses „Erdauffüllung in Gronau“, Konrad Dörner (CDU), während der Sitzung des Ausschusses im Kreishaus fest. Damit sieht er die Arbeit als beendet an. Weitergehende Ermittlungen könne nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ein Akteneinsichtsausschuss nicht durchführen. Das könne allenfalls ein Untersuchungsausschuss, der jedoch von der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sei.

Für das Ausschussmitglied Peter Hartung (Grüne) ist das sich andeutende Ergebnis „zu mager“. Er will deshalb zusammen mit seiner Fraktion überlegen, ob das Verfahren nicht von einem Verwaltungsgericht noch einmal überprüft werden sollte. Für den FDP-Abgeordneten Peter Heidt steht fest, dass bei der Erdauffüllung in Gronau erhebliche Fehler gemacht wurden. „Ökologisch gesehen haben wir jedoch noch einmal Riesenglück gehabt, dass nicht mehr passiert ist und offensichtlich auch keine Schadstoffe abgekippt wurden“, so Heidt. Für ihn ist deshalb nur wichtig, dass derartige Fehler zukünftig in der Verwaltung nicht vorkommen dürfen und dass vor allem die Kontrollen bei der Bauaufsicht verschärft werden müssten. Die Stadt und der Kreis haben sich, wie berichtet, mit dem Regierungspräsidium (RP) auf eine freiwillige Buße geeinigt. Ergeben Probebohrungen durch das RP demnächst, dass kein kontaminierter Erdaushub in Gronau abgelagert wurde, werden Bad Vilbel 100 000 Euro und der Landkreis 50 000 Euro als Buße zahlen. Anderenfalls müssen Stadt und Kreis gemeinsam für die Beseitigung der Kontamination sorgen. (jwn)