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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Kreisverkehre haben sich in Deutschland und besonders in Bad Vilbel zu einer beliebten Knotenpunktform entwickelt.

Auch unser neuester Kreisel auf dem Heilsberg wird nach der Fertigstellung gut angenommen. Kreisverkehre tragen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs bei. Wartezeiten, wie sie bei Kreuzungen mit Ampelregelung aufgrund der Rotphasen auftreten, entfallen. Auch gelten sie als sichere Knotenpunkte, da ein deutlicher Rückgang von schweren Unfällen zu verzeichnen ist.

Die Beschilderung eines Kreisverkehrs ist eindeutig: Seit dem 1. Februar 2001 gibt es in der StVO wieder das Verkehrszeichen 215 „Kreisverkehr“ mit den drei weißen Pfeilen auf blauem Grund. Nur in Zusammenhang mit dem Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!“ steht es an allen in den Kreisverkehr einmündenden Straßen. Der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorrang und die einfahrenden Fahrzeuge sind wartepflichtig.

Auch wenn es allgemein bekannt ist, wie ein Kreisverkehr zu befahren ist, haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Tipps zum korrekten Befahren zusammengestellt:

• Tempo herabsetzen; vor dem Einfahren in den Kreisverkehr auf querende Fußgänger und Radfahrer achten und die Vorfahrtlage beurteilen;

• Beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken;

• Die Verkehrssituation im Kreisverkehr überblicken: Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln, wenn der Kreisverkehr ausnahmsweise „zugestaut“ ist, muss davor gewartet werden;

• Vor der zu verlassenden Ausfahrt blinken, beim Verlassen des Kreisels gilt Blinkpflicht;

• Vor dem Ausfahren auf Fußgänger und Radfahrer in der Ausfahrt achten und diese queren lassen.

Auch bitten wir, darauf zu achten, dass nach Paragraph 9a der Straßenverkehrsordnung die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren werden darf. Zur Mittelinsel gehört auch der gepflasterte oder auch nur abmarkierte Innenring. Dieser darf nur von Großfahrzeugen, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich ist, überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Es grüßt Sie herzlich

der Magistrat Bad Vilbel