Veröffentlicht am

Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an Bushaltestellen kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, da eilige Personen rasch den Bus verlassen beziehungsweise erreichen wollen und die Fahrbahn überqueren, ohne auf den übrigen Straßenverkehr zu achten. Hinzu kommt, dass auch die Pkw-Fahrer oft unsicher sind, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn sich vor ihnen ein Bus in einer Haltestelle befindet.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt möchte deshalb auf diesem Wege das korrekte Fahrverhalten erläutern: Falls vor Ihnen ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf eine Haltestelle zufährt, dürfen Sie den Bus nicht überholen, solange er noch fährt. Einen haltenden Bus dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig passieren. Unter Schrittgeschwindigkeit versteht man eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, folglich wesentlich unter 20 km/h liegt. Gegebenenfalls müssen Sie sogar anhalten, um Fahrgäste nicht zu gefährden.

Auch die Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn müssen damit rechnen, dass Fahrgäste an Bushaltestellen unvermittelt die Fahrbahn überqueren. Deshalb muss auch der Gegenverkehr auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen.

Sobald ein Bus abfahrbereit blinkt, ist ihm das Abfahren zu ermöglichen, das heißt, die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer müssen auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten.

Diese Regelungen, die in der Straßenverkehrsordnung verankert sind, sollen dazu beitragen, besonders Kinder und ältere Menschen besser gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu schützen.

Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten sind daher an solchen Gefahrenstellen unbedingt zu beachten.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Der Magistrat

der Stadt Bad Vilbel