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Die Rechtslage geklärt – Keine juristischen Einwände gegen Architektenauftrag an Prof. Fred Angerer und Grundstücksvergabe an Stiftung

Bad Vilbel. In Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren gegenüber der Stadt vorgetragene Verdächtigungen wegen der Rechtmäßigkeit des Vorgehens bei der Grundstücksvergabe „sind haltlos“, erklärte Werkleiter Klaus Minkel in einer Presseinformation. Das umstrittene Urteil des OLG Düsseldorf habe sich nicht durchgesetzt, so die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Damit liege eine klare und eindeutige Aussage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vor: Die Stadt brauchte nicht auszuschreiben, betont Minkel.

Nach der Maurerweisheit, dass die Basis die Grundlage für das Fundament ist, sei zwischenzeitlich noch einmal die Vergabepraxis der Stadt überprüft worden, um im Interesse der Stadt und des Landes Hessen nicht „in die aufgestellten Messer eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Europarecht zu laufen“, denn millionenschwere Strafzahlungen würden nach der verqueren Logik des Europarechts das Land Hessen treffen, erläuterte der Werkleiter. Eine Ausschreibung für die städtische Grundstücke hätte auch keinen Sinn gemacht, weil die humanistische Stiftung bereits zwei Grundstücke von privat erworben hat, ohne die der städtische Grundbesitz gar nicht sinnvoll verwertbar wäre, fügt Minkel erklärend hinzu. Offen war für den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Rechtsfrage, inwieweit das Urheberrecht am Brückenbauwerk die Ausschreibungsproblematik aushebele und ob zwischen Brücke und Büchereiaufbau vergaberechtlich getrennt werden könne, wodurch der Schwellenwert von 5 Millionen Euro für die europäische Ausschreibung unterschritten würde.

Um auch in diesem Punkt Klarheit zu schaffen, sei diese Frage – auch aus Verantwortung dem hessischen Steuerzahler gegenüber – dem zuständigen Referat im hessischen Wirtschaftsministerium zur Prüfung vorgelegt worden.

„Bekanntlich entstand die Idee von der Büchereibrücke als Nebenvorschlag im Verlauf eines wettbewerblichen Verfahrens unter zehn Investoren, die ihr Interesse im Jahre 2005 bekundet hatten. Die klare Aussage des Ministeriums ist, dass die von Architekt Prof. Fred Angerer stammende Idee zur Büchereibrücke geistiges Eigentum des Ideengebers ist, so dass der Planungsauftrag nicht mehr besonders ausgeschrieben werden muss. Somit wird die Rechtsposition von Stadt und Stadtwerken klar bestätigt“, fasst Werkleiter Klaus Minkel den Sachverhalt zusammen. Dieses Ergebnis sei „eine sehr erfreuliche Aussage, weil wir es ansonsten mit einem unzulässigen Ideenklau zu tun bekommen hätten oder aber eine weitere Produktion von Schnapsideen an anderen, ungünstigeren Standorten, wozu es schon übergenug Vorschläge gibt“. Nicht zuletzt wäre zu bedenken, dass andere Planer kaum in der Lage sein würden, so Minkel, einen Auftraggeber wie die Stiftung mitzubringen, die zwei Millionen Euro zugunsten der Bücherei und 0,4 Millionen Euro zugunsten der Nidda einbringe. Mit der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums werde erheblicher Schaden für die Stadt ausgeschlossen. Nicht zuletzt stellte das Ministerium noch klar, dass die Brücke und die Bücherei zwei getrennte Baulose seien, weil die Brücke „Baubehelf“ für die Neue Mitte sei. Bekanntlich soll erst die Brücke als Bauerschließung, dann die Neue Mitte, dann die Mediathek gebaut werden, präzisiert Minkel. Damit sei „der Weg frei für die nötigen Veränderungen in der Innenstadt“. Vor allem der Gewerbering lege Wert auf die Realisierung der Neuen Mitte und habe, so Minkel, unter dem Zeitverlust durch das Bürgerbegehren gelitten. (sam)