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„Elternbrief“ der Sozialdezernentin

Die vorläufigen Festsetzungsbescheide werden versendet, kündigte die Bad Vilbeler Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn an und informiert dieser Tage per Elternbrief über den aktuellen Stand der Umsetzung der Kindertagesstättensatzung.

Bad Vilbel. Zum aktuellen Stand der Umsetzung erklärte Freund-Hahn, dass die beschlossene Anpassung der Kindergartensatzung gestaffelt nach Einkünften erfolgen werde und „damit eine unbestreitbar hohe soziale Ausrichtung“ erhalte. Die maßgebende Berechnung erfolge, wie für alle sozial gestaffelten Leistungen in Deutschland üblich, auf Basis des jeweiligen Familieneinkommens. Dies sei letztlich die einzig gerechte und nachweisbare Methode, sagt Heike Freund-Hahn.

Lineares System

Im Gegensatz zu den meisten Kommunen, die ein Stufenmodell in der Sozialstaffelung und damit „ungerechte Stufensprünge haben“, werde in Bad Vilbel „das weitaus gerechte lineare System angewendet, was bereits anderen Kommunen als Vorbild gedient hat“, fasst Heike Freund-Hahn eine der wichtigen Neuerung der Kitasatzung zusammen.

Der Fachdienst Kinder in Tagesbetreuung des Fachbereichs Soziale Sicherung habe die Überprüfung der Einkommen anhand der Steuerbescheide nun weitestgehend abgeschlossen und alle Vorbereitungen für die Umstellung getroffen. Die vorläufigen Festsetzungsbescheide über die Betreuungskosten, der für jedes Kind individuell buchbaren Module, werden ab jetzt bis spätestens zum 31. Juli versendet. Dies allerdings nur an jene Familien, deren Jahreseinkommen entweder über der Obergrenze von 72000 Euro oder unter der Untergrenze von 36000 Euro liegt.

Alle Familien, die über ein Einkommen, das zwischen den beiden Grenzen liegt, verfügen, die erhalten die Festsetzungsbescheide zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Umsetzung der Kindertagesstättensatzung habe eine umfangreiche Programmierungsarbeit zur Folge, mit der die beauftragte Softwarefirma leider im Verzug sei, bedauert die Dezernentin. Daher könne die Stadt die neuen, linearen Tarife erst zum 1. Oktober umstellen und somit auch erst dann die Verrechnungen nach neuer Methode vornehmen.

Um endgültige Klarheit und bessere finanzielle Planungssicherheit für die Erziehungsberechtigten in diesen Fällen zu haben, informiere man daher in einem Elternbrief und biete selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. „Für die Unannehmlichkeiten durch die Verzögerung bitten wir um Verständnis“, betonte Heike Freund-Hahn in einer Presseinformation. (sam)