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Energie-Ausweis für – Ab 1. Oktober neue Energieeinsparungsverordnung

Bad Vilbel. Seit dem 1. Oktober ist die neue Energieeinsparungsverordnung in Kraft. In Zukunft hat somit jeder Eigentümer bei Verkauf, Vermietung oder ähnlichen Aktionen einen Energieausweis vorzulegen. Besonders Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, müssen ab 1. Oktober 2008 den mit höherem Aufwand und Kosten zu erstellenden Bedarfs-Energieausweis zugänglich machen, informiert „Haus & Grund Bad Vilbel“.

Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden mit Baufertigstellungstermin bis 1965 muss der Energieausweis zum 1. Juli 2008, ab Baufertigstellungstermin 1966 zum 1. Januar 2009 vorliegen. Energieausweise für Nicht-Wohngebäude müssen erst ab 1. Juli 2009 zugänglich gemacht werden.

Bis 1. Oktober 2008 könne jedoch für alle Gebäude zwischen dem Bedarfs- und dem preiswerteren Verbrauchs-Energieausweise gewählt werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden mit mehr als 25 Prozent Nutzung als Gewerbe beziehungsweise Wohnen bedeutet dies, dass für einen Teil ein Energieausweis für Nichtwohngebäude und für den anderen Teil ein Ausweis für Wohngebäude zugänglich zu machen ist.

„Haus & Grund Bad Vilbel“ bietet allen Interessenten diese beiden Verbrauchs-Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude bei Bestellung bis 31. Oktober zum Sonderpreis von insgesamt 68 Euro (Mitglieder 65 Euro) an. Der Energieausweis für reine Wohn-Gebäude kostet derzeit 28 Euro. Fragebogen für die Bearbeitung erhalten Interessierte in der Geschäftsstelle, Wilhelmstraße 23, Bad Vilbel oder bei Architekt Dipl.-Ing. Jürgen Doil, Telefonnummer (06101) 6777. (sam)