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Erstklässler des Schuljahres 2022 – Anmeldungen müssen noch im März erfolgen

Bad Vilbel. Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2022/2023 beginnt. Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2022. Diese Kinder müssen bereits im März 2021 in der zuständigen Grundschule des Wohnbezirks angemeldet werden. Daran erinnern auch die vier Bad Vilbeler Grundschulen, die Heilsberger Ernst-Reuter-Schule, die Dortelweiler Regenbogenschule, die Saalbugschule und die Stadtschule (beide in der Kernstadt).
Kinder, die ab dem 2. Juni 2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte Kann-Kinder).

Die ursprünglich angedachte Meldewoche vor Ort ist, aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, ausgesetzt und wird durch folgendes Verfahren ersetzt:

Unterlagen im Internet herunterladen
Die Erziehungsberechtigten sind gebeten, sich auf der Homepage der jeweiligen Schule zu informieren. Die Unterlagen sind dort spätestens ab dem 15. März zu finden.

Die Dokumente zur Anmeldung können heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Beizulegen ist diesen Unterlagen eine Kopie der Geburtsurkunde sowie der Nachweis über die Masernimpfung des Kindes.

Bei Zuzug nach Bad Vilbel ist die amtliche Meldebestätigung oder gegebenenfalls der Miet- oder Kaufvertrag beizulegen.

Bei getrenntlebenden Eltern wird um Vorlage der entsprechenden Sorgerechtsdokumente/-vollmachten gebeten.

Bei Kindern, die eine Privatschule besuchen sollen, ist zu beachten, dass sie trotzdem zunächst in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Die Unterlagen sollen den Schulen in den Tagen von 22. bis 26. März auf postalischem Wege zugeschickt, beziehungsweise in einen der Briefkästen an den jeweiligen Schulen geworfen werden.
Vor einer Zusendung der Anmeldungen per E-Mail wird dringend abgeraten. (zlp)