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Gegen die Vorschrift radeln – Bei Fehlverhalten im Verkehr werden Ertappte mit einem Verwarngeld bestraft

Bad Vilbel. Mehr und mehr Radfahrer sind in der Frankfurter Straße, in der eine Einbahnregelung gilt, in falscher Richtung unterwegs. Deshalb kontrollierten vier Ordnungspolizisten kürzlich zwischen 10 und 11.30 Uhr in Höhe des Zentralparkplatzes und zwischen 13 und 14.30 Uhr auf der Höhe Grüner Weg („Der direkte Draht“, BVA 20. November).

Es habe massive Beschwerden anderer Verkehrsteilnehmer in den vergangenen Monaten gegeben und einen entsprechenden Antrag seitens der politisch Verantwortlichen, nannte Verkehrsdezernent und Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU) als Begründung. Es entstehe „mittlerweile der Eindruck, dass das Rad fahren entgegen der Einbahnstraße in Bad Vilbel erlaubt ist, vor allem in der Frankfurter Straße“, erläutert er. Die Einbahnstraßenbeschilderung sowie das Verbot der Einfahrt werde vom Gros der Radfahrer weiterhin missachtet. Bei Fehlverhalten wurden die Radler mit einem Verwarngeld belegt. Nach der Bußgeldordnung sind dabei zehn bis 20 Euro fällig, die Rechtsgrundlage bietet die Straßenverkehrsordnung. Gegen zehn Radfahrer wurde bei den Kontrollen eine Verwarnung wegen „Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung“ eingeleitet. Fünf Radfahrern wurde eine Verwarnung wegen „Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg“ eingeleitet. Frank weist darauf hin, dass auch der Freiwillige Polizeidienst bei regelmäßigen Kontrollen „Falschfahrer“ mündlich verwarne. Stadt und Straßenverkehrsbehörde appellieren an alle Radler, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Die Alternative zum „Geisterradfahren“ seien die Niddauferwege, so Frank. (dd) Seite 6