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Geräusch bleibt unterhalb der Grenzwerte zum Lärm – Stellungnahme von Stadt sowie den BIs gegen Fluglärm

Die Messungen für die Dauer eines Vierteljahres zum Fluglärm sind erhoben und ausgewertet. Das Ergebnis ist „einwandfrei und absolut seriös“, heißt es in der vorgelegten Stellungnahme.

Bad Vilbel/Karben. Im Zeitraum vom 4. April bis zum 3. Juli 2012 wurden anhand einer mobilen Messstation die Fluglärmeinwirkungen am Messpunkt Festplatz in Gronau gemessen. Der Standort der Messanlage war mit der Bürgerinitiative „Bad Vilbel minus Fluglärm“ abgestimmt. Die ergebnistechnischen Resultate wurden nun dem Ersten Stadtrat Jörg Frank übermittelt.

„Die Messung wurde durchgeführt, um Aufschluss über die Fluglärmbelastung nach der im März 2011 vorgenommenen Verschiebung der nördlichen Gegenanflugrouten aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen zu erlangen. Nun haben wir erstmals objektive Messdaten nach DIN 45643, die es zu analysieren gilt und durch die wir uns harte Fakten über den Dauerschallpegel über unserer Stadt Bad Vilbel erhoffen“, erläuterte Frank im Vorfeld.

Gemeinsam mit den Sprechern der BI „Bad Vilbel minus Fluglärm“, Dr. Ronald Kasten, und der BI „Karben minus Fluglärm“, Oliver Dietz, sowie dem Umweltmediziner Dr. Dieter Kobosil wertete Stadtrat Frank die gewonnenen und vom Lärmschutzfachmann Prof. Dr. Rüdiger Storost kommentierten Ergebnisse aus:

Während der Tagzeiträume zwischen 6 bis 22 Uhr waren insgesamt 13762 Flugbewegungen (2494 Ab- und 11268 Anflüge) oder durchschnittlich 153 Flugbewegungen pro Tag zu verzeichnen. Innerhalb der Nachtzeiträume von 22 bis 6 Uhr fanden 1158 Flugbewegungen (274 Ab- und 884 Anflüge) oder durchschnittlich 13 Flugbewegungen pro Nacht statt. Aus den Messwerten ergibt sich ein energie-äquivalenter Dauerschallpegel von 48 dB(A) für den Tagzeitraum und von 40 dB(A) für die Nacht. Beide Werte liegen damit unter den für Fluglärm zulässigen Werten von 55 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht. Nach den vorliegenden Messergebnissen gilt das Stadtgebiet von Bad Vilbel damit im Sinne des Fluglärmgesetzes nicht als so stark belastet, dass ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht.

„Die Messung selbst und die Aufarbeitung der Zahlen durch Prof. Dr. Storost sind einwandfrei, absolut seriös und entsprechen den Vorgaben einer solchen Messung“, ziehen Stadtrat Frank, Dr. Kasten, Dr. Kobosil und Dietz ein erstes Fazit. Aber eine Unzufriedenheit bleibt.Denn nach Auffassung des Umweltbundesamtes undder Welt- gesundheitsorganisation setze eine körperliche Belastung bereits ab einem Dauerschallpegel von 40 dB(A) ein, so dass die Intensität des Fluglärms über Bad Vilbel bereits gesundheitlich beeinträchtige. „Problematisch ist, dass der Stadt Bad Vilbel und anderen Kommunen rechtlich die Hände gebunden sind, weil eben nicht gegen genanntes geltendes Recht verstoßen wird“, so weiter in der Stellungnahme.

„Durch die geplante Erhöhung der Kapazität mit der neuen Landebahn-Nord am Frankfurter Flughafen soll diese Zahl noch deutlich gesteigert werden. Je mehr Flugbewegungen es aber über Bad Vilbel gibt, desto schädlicher sind diese für die Gesundheit, weil der Dauerschallpegel automatisch ansteigt.“ Eine Deckelung der Flugbewegungen und eine Anhebung der Flughöhe gehören nun zu den Forderungen. (cwi)