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Hahn soll zurücktreten, Plädoyer für den Konsens

Zu dem Bericht „Justizminister hält Klage für aussichtsreich“ (BVA vom 1. Juni) erreichte uns nachfolgender Leserbrief des Sozialdemokraten Werner Groß, langjähriges ehemaliges SPD-Mitglied der Verbandsversammlung im Umlandverband Frankfurt am Main.

Schon die Überschrift schreckt auf. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn äußert sich als Stadtverordneter in Bad Vilbel zu Erfolgsaussichten einer Klage der Stadt Bad Vilbel gegen einen Bescheid des Regierungspräsidiums. Ja leben wir im Bananenstaat?

Wenn der oberste Dienstherr so unverblümt in einer Rechtsangelegenheit Stellung bezieht, dann fürchte ich um die Unabhängigkeit der Justiz. Für mich ergibt sich aus diesem gravierenden Fehlverhalten nur eine Konsequenz: Hahn muss als Justizminister zurücktreten.

Ob Europarecht hier tatsächlich greift, wie von Hahn angeführt, bleibt abzuwarten.

Fakt ist, dass das regionale Einzelhandelskonzept in seltener Einmütigkeit von allen regionalen Akteuren getragen wird, von den Parteien bis zur IHK. Und als dieses Konzept schließlich Bestandteil des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplan wurde, haben die Vertreter aus Bad Vilbel noch im Dezember 2010 zugestimmt, Herr Klaus Minkel in der Regionalversammlung und Herr Dr. Thomas Stöhr im Planungsverband.

Der Flächennutzungsplan lässt Ausnahmen bezüglich regional bedeutsamer großflächiger Einzelhandelsvorhaben zu.

Voraussetzung ist die Beschränkung von zentrenrelevanten Sortimenten auf 10 Prozent, maximal 800 m². Das war der gemeinsame Wille und ist jetzt Grundlage der Entscheidung des RP. Bad Vilbel kann sehr zufrieden über die genehmigte Ausnahme sein, dass Segmüller überhaupt hier bauen darf und sollte den Konsens in der Region nicht aufkündigen.

Werner Groß,

Bad Vilbel

LESERBRIEFE stellen nicht die Meinung der Redaktion dar. Kürzungen behalten wir uns vor.

Anmerkung der Redaktion: Jeder Stadtverordnete, so auch Jörg-Uwe Hahn von der FDP, hat das Recht, über Prozessaussichten zu spekulieren. Das unterscheidet gerade eine Demokratie von einer Bananenrepublik oder Diktatur.