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Ministerium gibt Entwarnung – EHEC-Erreger 0104:H4 nicht erneut im Erlenbach nachgewiesen • Hygieneregeln wichtiger Schutz

Bad Vilbel. Der EHEC-Erreger O104:H4 konnte in Proben des Erlenbachwassers vergangene Woche nicht mehr nachgewiesen werden. Dies habe das Bundesinstitut für Risikobewertung am Freitag, 24. Juni, dem Hessischen Umweltministerium mitgeteilt. Parallel dazu wurden von den Lebensmittelbehörden 25 Lebensmittelproben, außerdem zehn Rinderdungproben und noch vier Futteraufwuchsproben genommen. Die seien alle negativ, also unbelastet, gewesen.

In dem durch Massenheim fließenden und in Bad Vilbel in die Nidda mündenden Bach seien auch bei früheren Proben in den vergangenen Jahren hin und wieder Keime gefunden worden, unter anderem EHEC-Erreger, heißt es in der Presseinformation. Bei einem Oberflächengewässer sei dies aber nicht ungewöhnlich. Die Gründe für eine Kontaminationen des Wassers mit dem Keim können vielfältig sein. Da die Probenahme in der Nähe einer Kläranlage erfolgte, sei nicht auszuschließen, dass dort der Eintrag erfolgte – generell vermindern Kläranlagen zwar die im Abwasser enthaltenen Keime, damit ist das gereinigte Abwasser aber nicht hygienisch unbelastet.

Aufgrund von Einleitungen dieser behandelten Abwässer sowie unbehandelter Mischgewässer durch Regen sei in Fließgewässern stets von Keimbelastungen in unterschiedlichem Ausmaße auszugehen. Da sich in Fließgewässern die mikrobiologische Belastungssituation ständig verändere, lasse sich auch keine regelmäßige mikrobiologische Untersuchung mit dem Ziel der Anforderung einer hygienischen Unbedenklichkeit durchführen. „Deswegen gilt nach wie vor: In Hessen wird vom Baden in Fließgewässern abgeraten“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Dies habe auch bereits vor dem Fund des EHEC-Erregers im Erlenbach gegolten, sagte sie.

Badeseen werden regelmäßig von den Gesundheitsbehörden und Schwimmbäder von den Betreibern auf die Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte überprüft. In beiden werde das Baden vom Umweltbundesamt als unbedenklich eingestuft. Prinzipiell gelte jedoch, dass an Durchfall erkrankte Personen nicht in öffentlichen Gewässern, sei es in Fließgewässern, Badeseen oder Schwimmbädern, baden sollten. Die Einhaltung der Basishygieneregeln und vor allem des Händewaschens sei ganz wichtig, um sich selbst und andere zu schützen.

Der Keim O104:H4 wurde erstmals im Rahmen der EHEC-Ausbrüche seit Mai in Norddeutschland nachgewiesen. Er kann zu Magen-Darm-Infektionen mit teilweise sehr schwerer Verlaufsform, dem sogenannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) führen, das zu blutigen Durchfällen und einer Beteiligung des Nervensystems und der Nieren zur Folge haben kann. In Hessen haben sich 54 Personen (Stand 24. Juni) mit HUS infiziert, ein Mann ist daran verstorben.

Mehr zu EHEC und Badegewässern auf der Umweltbundesamtsseite http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/faq_ehec.pdf. Weitere Infos zum Thema EHEC finden Sie beim Bundesamt für Risikobewertung unter www.bfr.bund.de, beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie auf der Seite des Hessischen Sozialministeriums unter www.hsm.hessen.de.